Gemeinde Gärtringen

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Gebühren

Gebühren und Ermäßigungen

Hier ein Überblick über unsere Kindergartengebühren und mögliche Ermäßgiungen. Entsprechend der Empfehlung der kirchlichen und kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg hat der Gemeinderat die Erhöhung der Kindergartenbeiträge beschlossen. Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben.

Ab 1. September 2011 gelten folgende monatlichen Beträge (Beschluß des Gemeinderates vom 26.11.2011):

Beitrag für den Regelkindergarten (RK)

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr

ab 01.09.2011

ab 01.09.2012

Für ein Kind aus einer Familie...
(Das Entgelt wird je Kind, das den Kindergarten besucht, fällig. Bsp.: In der Familie leben 3 Kinder (18, 7 und 3 Jahre), dann besucht nur 1 Kind den Kindergarten, ein Schulkind und ein volljähriges Kind. Somit sind das für die Festsetzung des Entgelts 2 Kinder. )

89,00 Euro

91,00 Euro

mit einem Kind unter 18 Jahren

68,00 Euro

70,00 Euro

mit zwei Kindern unter 18 Jahren

45,00 Euro

46,00 Euro

mit drei Kindern unter 18 Jahren

15,00 Euro

15,00 Euro

mit vier und/oder mehr Kindern

Beitrag für den Regelkindergarten+ (RK+)

Sie können zum Betreuungsangebot Regelkindergarten eine halbe Stunde am Vormittag dazu kaufen. 
7.30Uhr - 8.00Uhr oder 12.00Uhr - 12.30Uhr.

Beitrag für die Betreuungszeit Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)

Montag bis Freitag von 7:30 bis 14:00 Uhr

ab 01.09.2011

(15% des Betrags RK)

ab 01.09.2012

(20% des Betrags RK)

Für ein Kind aus einer Familie...

102,35 Euro

109,20 Euro

mit einem Kind unter 18 Jahren

78,20 Euro

84,00 Euro

mit zwei Kindern unter 18 Jahren

51,75 Euro

55,20 Euro

mit drei Kindern unter 18 Jahren

17,25 Euro

18,00 Euro

mit vier und/oder mehr Kindern

Beitrag für Kleinkindbetreuung 

(innerhalb einer Einrichtung): 

ab 01.09.2011

ab 01.09.2012

Für ein Kind aus einer Familie...

263,00 Euro

268,00 Euro

für Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 

195,00 Euro

199,00 Euro

für Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

132,00 Euro

135,00 Euro

für Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

53,00 Euro

54,00 Euro

für Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren

(mit Tagespflegeperson nach TAKKI):

 Stundensatz (s.u.) X wöchentliche Betreuungszeit = Monatsbeitrag

 (01.09.2010)

ab 01.09.2011

ab 01.09.2012


8,09 Euro

8,25 Euro

für Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren

6,00 Euro

6,12 Euro

für Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

4,06 Euro

4,15 Euro

für Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

1,63 Euro

1,66 Euro

für Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren

Beitrag für die Ganztagesbetreuung:

Gebührenhöhe ab 01.01.2012

276,00 € 

für Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren

211,00 €

für Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

139,00 €

für Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

47,00 €

für Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren


Die Ganztagesbetreuung kann für 2 und mehr Tage pro Woche gebucht werden. Hier wird je Betreuungstag 20% aus den oben aufgeführten Beiträgen fällig. Die übrigen Tage werden dann entsprechend der weiteren Betreuungszeit (RK, RK+ oder VÖ) verrechnet.

Ermäßigung der Kindergartengebühren durch den Familienpass der Gemeinde Gärtringen

Eine Reduzierung des Kindergartenentgeltes können Inhaber des Familienpasses der Gemeinde Gärtringen geltend machen. Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzung

Ermäßigung

Wohngeldempfangende Familien mit 2 Erziehungsberechtigten mit mindestens 2 kindergeldberechtigten Kindern

30 %

Wohngeldempfangende Familien mit 2 Erziehungsberechtigten mit mind. 3 kindergeldberechtigten Kindern

50 %

Wohngeldempfangende Alleinerziehende mit mind. 1 kindergeldberechtigtem Kind

50 %

Familien mit einem 50 % schwerbehinderten Kind

50 %

Familien mit einem 100 % behinderten Erwachsenen

50 %

Der Familienpass wird im Bürgeramt des Rathauses ausgestellt. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise mit. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiter wenden. Nach Ausstellung des Familienpasses durch das Bürgeramt und damit die Reduzierung der Kindergartengebühren erfolgen kann, bitten wir Sie, den Familienpass in Zimmer 10 im 1. OG der Sachbearbeiterin vom Kindergartenwesen vorzulegen. Alleinerziehende, Familien mit geringen bzw. wenig Einkommen, können unter Umständen das Entgelt vom Landratsamt - Kreisjugendamt - Böblingen, Tel.: 07031 663-0 erstattet bekommen.