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In der Gemeinde Gärtringen gibt es die Möglichkeit Grundschulkinder im Rahmen der „Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ in Verbindung mit der Kernzeitbetreuung montags bis freitags ganztägig zu betreuen. Mit diesem Angebot ist sichergestellt, dass alleinerziehende und berufstätige Eltern ganztags arbeiten gehen können, ohne dass sich daraus Probleme für die Betreuung der Kinder im Grundschulalter ergeben.
Um eine ganztägig Betreuung sicherzustellen ist es erforderlich, das Kind jeweils zur verlässlichen Grundschule (7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) und zur flexiblen Nachmittagsbetreuung (13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) anzumelden.
Die Nachmittagsbetreuung findet von Montag bis Freitag in den Räumen der Peter-Rosegger-Schule, der Ludwig-Uhland-Schule sowie in der Joseph-Haydn-Schule (ausgenommen Freitag) statt.
Gegen 13:15 Uhr beginnt die Nachmittagsbetreuung mit einem gemeinsamen Mittagessen. Direkt danach beginnt gegen 14:00 Uhr die Hausaufgabenzeit, die um 15:30 Uhr endet.
Die Kinder der flexiblen Nachmittagsbetreuung werden von qualifizierten Fachkräften betreut. Das Betreuungsangebot richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 aller Gärtringer Grundschulen, sofern beide Eltern berufstätig sind bzw. ein Elternteil alleinerziehend ist.
Stufe | Positive Einkünfte nach § 2 EStG | Kind aus Familie | Kind aus Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahre | Kind aus Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahre |
|---|---|---|---|---|
1 | 13.000 Euro | 26,00 Euro | 20,00 Euro | 13,00 Euro |
2 | 16.000 Euro | 32,00 Euro | 24,00 Euro | 16,00 Euro |
3 | 19.000 Euro | 37,00 Euro | 28,00 Euro | 19,00 Euro |
4 | 22.000 Euro | 44,00 Euro | 34,00 Euro | 23,00 Euro |
5 | 25.000 Euro | 54,00 Euro | 41,00 Euro | 27,00 Euro |
6 | 28.000 Euro | 64,00 Euro | 48,00 Euro | 32,00 Euro |
7 | 31.000 Euro | 77,00 Euro | 58,00 Euro | 39,00 Euro |
8 | 41.000 Euro | 92,00 Euro | 69,00 Euro | 46,00 Euro |
9 | 52.000 Euro | 110,00 Euro | 82,00 Euro | 55,00 Euro |
10 | und mehr | 132,00 Euro | 100,00 Euro | 66,00 Euro |
Zur Eingruppierung in die einzelnen Einkommensstufen muss ein Nachweis über die Positiven Einkünfte gem. § 2 EStG durch den Einkommenssteuerbescheid, erbracht werden. Auch eine tageweise Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung ist möglich. Dann gelten folgende Gebührensätze:
Für Fragen zur Durchführung der Ganztagesbetreuung steht Ihnen im Rathaus Herr Stiehl, Tel.: 07034 923-109 oder die Leitung der Nachmittagsbetreuung, Frau Ehebauer, Tel.: 07034 237964 gerne zur Verfügung.