Gemeinde Gärtringen

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Flexible Nachmittagsbetreuung

Informationen im Überblick

In der Gemeinde Gärtringen gibt es die Möglichkeit Grundschulkinder im Rahmen der „Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ in Verbindung mit der Kernzeitbetreuung montags bis freitags ganztägig zu betreuen. Mit diesem Angebot ist sichergestellt, dass alleinerziehende und berufstätige Eltern ganztags arbeiten gehen können, ohne dass sich daraus Probleme für die Betreuung der Kinder im Grundschulalter ergeben.

Um eine ganztägig Betreuung sicherzustellen ist es erforderlich, das Kind jeweils zur verlässlichen Grundschule (7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) und zur flexiblen Nachmittagsbetreuung (13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) anzumelden.

Die Nachmittagsbetreuung findet von Montag bis Freitag in den Räumen der Peter-Rosegger-Schule, der Ludwig-Uhland-Schule sowie in der Joseph-Haydn-Schule (ausgenommen Freitag) statt.

Gegen 13:15 Uhr beginnt die Nachmittagsbetreuung mit einem gemeinsamen Mittagessen. Direkt danach beginnt gegen 14:00 Uhr die Hausaufgabenzeit, die um 15:30 Uhr endet.

 Die Kinder der flexiblen Nachmittagsbetreuung werden von qualifizierten Fachkräften betreut. Das Betreuungsangebot richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 aller Gärtringer Grundschulen, sofern beide Eltern berufstätig sind bzw. ein Elternteil alleinerziehend ist.

Flexible Nachmittagsbetreuung
Flexible Nachmittagsbetreuung
Flexible Nachmittagsbetreuung
Flexible Nachmittagsbetreuung

Stufe

Positive Einkünfte nach § 2 EStG

Kind aus Familie
mit 1 Kind

Kind aus Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahre

Kind aus Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahre

1

13.000 Euro

26,00 Euro

20,00 Euro

13,00 Euro

2

16.000 Euro

32,00 Euro

24,00 Euro

16,00 Euro

3

19.000 Euro

37,00 Euro

28,00 Euro

19,00 Euro

4

22.000 Euro

44,00 Euro

34,00 Euro

23,00 Euro

5

25.000 Euro 

54,00 Euro

41,00 Euro

27,00 Euro

6

28.000 Euro

64,00 Euro

48,00 Euro

32,00 Euro

7

31.000 Euro 

77,00 Euro

58,00 Euro

39,00 Euro

8

41.000 Euro

92,00 Euro

69,00 Euro

 46,00 Euro

9

52.000 Euro 

110,00 Euro

82,00 Euro

55,00 Euro

10

und mehr

132,00 Euro 

100,00 Euro

66,00 Euro

Zur Eingruppierung in die einzelnen Einkommensstufen muss ein Nachweis über die Positiven Einkünfte gem. § 2 EStG durch den Einkommenssteuerbescheid, erbracht werden. Auch eine tageweise Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung ist möglich. Dann gelten folgende Gebührensätze:

  • 5 Tage: 100%
  • 4 Tage: 80 %
  • 3 Tage: 60 %
  • 2 Tage: 40 %
  • 1 Tag:   20 %  der Gebühr der jeweiligen Einkommensgruppe.

Für Fragen zur Durchführung der Ganztagesbetreuung steht Ihnen im Rathaus Herr Stiehl, Tel.: 07034 923-109 oder die Leitung der Nachmittagsbetreuung, Frau Ehebauer, Tel.: 07034 237964 gerne zur Verfügung.

Richtlinien und Formulare (Anmeldung, Änderung / Abmeldung) zur Flexiblen Nachmittagsbetreuung

Die Unterlagen finden Sie bei unseren Rathausvordrucken. 

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