Hauptmenü
- Verwaltung + Politik
- Leben + Wohnen
- Kultur + Freizeit
- Wirtschaft + Standort
- Bildung + Betreuung

- Familie + Bürgerengagement
Ab welchem Alter werden Kinder betreut?
In den Gärtringer Kindergärten werden derzeit die Kinder im Alter von 3-6 Jahren betreut. Für Kinder ab einem Jahr ist die Aufnahme in der Kinderkrippe möglich. Diese ist aber berufstätigen Eltern vorbehalten.
Wie kommt das Kind in Kindergarten bzw. in die Krippe?
Sobald das Kind geboren ist, dürfen Sie es schriftlich mit Ihrem Betreuungswunsch (Krippe/ Kindergarten) anmelden. Diese Anmeldung ist zunächst noch unverbindlich und dient einerseits der Bedarfsplanung, andererseits natürlich der Einteilung in den jeweiligen Kindergarten. Da dies zentral über das Rathaus geschieht, ist dort auch die Anmeldung abzugeben (Hauptamt, Kindergartenwesen).
Für die Krippe erhalten Sie dann recht schnell eine verbindliche schriftliche Zusage, ob und wann mit der Kinderbetreuung begonnen werden kann. Erst wenn Sie den Platz annehmen, bekommen Sie die konkreten Vertragsunterlagen.
Für den Kindergarten werden die Vertragsunterlagen erst bis zu zwei Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum versendet. Nach der Bedarfsplanung, die im Frühjahr durchgeführt wird, stehen die jeweiligen Aufnahmen in den einzelnen Einrichtungen fest. In der Regel erhalten die Familien dann ab Juni die Vertragsunterlagen zugeschickt, um einen Schnuppertermin im Kindergarten auszumachen und das Aufnahmegepräch zu vereinbaren.
Hinweis:
Im Ortsteil Rohrau ist die evangelische Kirche Träger, daher findet dort die Anmeldung direkt im Kindergarten statt.
Wann ist die günstigste Aufnahme für das Kind?
im Kindergarten
Generell wird das Kind ab dem 3. Geburtstag aufgenommen. Für Kinder, die im Juli und August Geburtstag haben, beginnt der Kindergarten idealerweise nach den Sommerferien, da nach kurzer Eingewöhnungszeit bereits eine dreiwöchige Ferienpause die Betreuung unterbricht. Eltern, die zum dritten Geburtstag wieder berufstätig sein werden, können Kinder bis zu max. zwei Monaten früher im Kindergarten aufnehmen lassen. Allerdings kann dies nicht pauschal garantiert werden, sondern ist u.a. von der Belegung der zur Verfügung stehenden Plätze abhängig.
in der Krippe
Ab dem 1. Geburtstag können Kinder zu Monatsbeginn bzw. zur Monatsmitte aufgenommen werden. Hier erfolgt in der Regel eine konkrete Absprache zwischen Familie und Einrichtung.
Gibt es ausser den Kindergärten noch Betreuungsmöglichkeiten?
Eine weitere Betreuungsmöglichkeit bietet die Tagespflege. Im Landkreis Böblingen wird diese durch den Tages- und Pflegeelternverein e.V. (TUPF) organisiert. Hier werden in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Tagespflegepersonen ausgebildet und vermittelt. Die besondere Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Gärtringen und dem TUPF schlägt sich im Modell „TAKKI Gärtringen“ nieder.
Was muss noch für die Aufnahme im Kindergarten erledigt sein?
Mit Erhalt der Vertragsunterlagen vereinbaren Sie den Schnuppertermin und das Aufnahmegespräch, in dem Sie die Eingewöhnungsphase mit der Bezugserzieherin besprechen. Hier geben Sie nahezu alle Unterlagen ab, z.B. die der ärztl. Untersuchung. Die eigentlichen Vertragsunterlagen erhält das Rathaus für die Veranlagung (zur Zeit S. 23 und 31 - Abbuchungsermächtigung).
Wie verändere ich die Betreuungszeit für mein Kind?
Eine Änderung der Betreuungszeit kann stets während des Besuchs des Kindergartens auf die Bedürfnisse innerhalb der Familie angepasst werden. Sie müssen nicht die bei der Anmeldung einmal gewählte Betreuungszeit während der Dauer des Kindergartens beibehalten, sondern haben die Möglichkeit, immer bis zum 15. eines Monats für den Folgemonat die Änderung schriftlich und idealerweise mit dem entsprechenden Formular im Rathaus mitzuteilen.
Was geschieht in den Ferien bzw. wie melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung an?
In den Oster-, Pfingst- und Sommerferien können Kinder (3-6 Jahre) berufstätiger Eltern an der Ferienbetreuung im Kindergarten teilnehmen. Während in den Oster- und Pfingstferien für alle Kindergärten die Betreuung zentral im Kindergarten Kirchstraße „Kinderhaus am Marktplatz“ statt findet, werden die Sommerferien immer durch die Kooperationskindergärten abgedeckt.
Hiervon ausgenommen sind die 3-6 jährigen Kinder des Kindergartens Kirchstraße, sowie die Krippe. Diese Einrichtungen haben eine eigene hausinterne Lösung.
Muss ich den Kindergartenplatz kündigen?
Eine Kündigung des Kindergartenplatzes ist mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich und Bedarf der Schriftform. Dies ist nur nötig, wenn die Kinder vor Ablauf des Kindergartenjahres die Einrichtung nicht mehr besuchen.
Kinder, die nach den Sommerferien in die Schule kommen, werden vom Kindergartenentgelt automatisch abgemeldet. Hier wird die Einzugsermächtigung zum 31.07. bzw. 31.08. beendet, je nachdem, wann der letzte regulären Kindergartentag vor den Sommerferien statt findet. Sollte das Kind aber noch eine Ferienbetreuung besuchen bzw. bis zur Einschulung in der Einrichtung bleiben, verlängert sich dieses nicht automatisch, sondern muss von den Eltern schriftlich beantragt werden (formlos bzw. im Vertragsheft gibt es einen Vordruck hierzu).