Gemeinde Gärtringen

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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Gärtringen hat die Ermittlung der Bodenrichtwer-te zum Berichtsjahr 2010 entsprechend dem § 196 BauGB, neu gefasst durch Bekannt-machung vom 23.09.2004; zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 I 3018 i.V.m. der Gutachter-Ausschuss-VO vom 15.02.2005 für den Bereich der Gemeinde Gärtringen vorgenommen.

Die Bewertungen werden hiermit bekannt gegeben

 

Art der baulichen Nutzung

baureifes Land *

Rohbauland **

Bauerwartungsland ***

von

bis

von

bis

von

bis

Wohnbaufläche

Gärtringen

240,-

430,-

keine Vorgänge

40,-

Rohrau

280,-

360,-

keine Vorgänge

20,-

Gewerbliche Baufläche

Gärtringen

95,- / 110,-

keine Vorgänge

40,-

Rohrau

90,-

Sonderbauflächen

Schuppengebiet Gärtringen

20,-

Schuppengebiet Rohrau

20,-

Erläuterung

Baureifes Land *

im Sinne dieser Aufgliederung sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind

Rohbauland **

sind nicht ausreichend erschlossene Flächen, die

  • in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind oder
  • innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, für die ein solcher Bebauungsplan nicht vorhanden ist oder
  • in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Bauerwartungsland ***

sind Flächen, die

  • in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind oder
  • deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung  einer geordneten baulichen Entwicklung des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Die Richtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Erläuterungen zu den Bodenrichtwertkarten

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss am 14.04.2011 zum Stichtag 31.12.2010 beschlossen. Sie wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke und ggf. bebauter Grundstücke, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehandelt wurden, sowie nach der Erfahrung auf dem Grundstücksmarkt ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens in €/qm für eine Mehr-heit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen. Er bezieht sich auf Grundstücke des vorhandenen Grundstückstyps oder auf Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Verkehrswerte können im Einzelfall ausschliesslich durch Gutachten ermittelt werden.

Bodenrichtwerte werden für bebautes und baureifes Land, ggf. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland ermittelt. Die Bodenrichtwerte werden in überwiegend bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf erschliessungsbeitragsfreie und altlastenfreie Grundstücke.

Für Grundstücke, die in Sanierungsgebieten liegen, sind die städtebaulichen Sanierungsmassnahmen nicht berücksichtigt. Hier sind die entsprechenden Bewertungsgrundsätze zu beachten.

Abweichungen des zu bewertenden Grundstückes in den Grundstücksmerkmalen wie z. B. Lage, Art und Mass der baulichen Nutzung, Form, Immissionseinflüsse, Erschliessungszustand usw. bewirken entsprechende Abweichungen vom Bodenrichtwert. Für Grundstücke, die im Grenzbereich zweier oder mehrerer Bodenrichtwertzonen liegen, ist eine sachverständige Ableitung von Bodenwerten unter Berücksichtigung der wertbeeinflussenden Umstände auch über Bodenrichtwertzonen hinweg notwendig.

Die Bodenrichtwertzonen wurden vom Gutachterausschuss in freier Würdigung von Art und Mass der baulichen Nutzung, den Immissionseinflüssen, den Grundstücksstrukturen (Grundstücksgrössen und tatsächliche bauliche Nutzungen) festgelegt. Die Zonen enthalten auch nicht marktfähige Grundstücke, also Flächen, die ausschliesslich dem Gemeinbedarf dienen, bzw. baulich nicht nutzbare Flächen, auf die die Bodenrichtwerte nicht angewendet werden dürfen. Die Bodenrichtzonen unterliegen wie die Bodenrichtwerte selbst den periodischen Fortschreibungen.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehörden udgl. oder dem Gutachterausschuss bzw. dessen Geschäftsstelle selbst können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Hinweis:

Die veröffentlichten Bodenrichtwertzonen mit den Bodenrichtwerten sind in vergrösserter Form bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Sitz im Gebäude der Volksbank, Hauptstrasse 16-18 2.OG einsehbar. Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer 204/207, Telefon-Nr. 07034 923-162, Frau Mummert oder 07034 923-167, Frau Mayer) unter der genannten Anschrift.

Gärtringen, den 05.05.2011 

gez. Schurer
Vorsitzender des Gutachterausschusses

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010

Hier finden Sie einen Lageplan der Bodenrichtwerte zum Stichtag als Download im PDF-Format.