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Gemeinde Gärtringen

Übersicht der Haushaltspläne

Die Haushaltssatzungen der Gemeinde Gärtringen werden entsprechend § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr.

Hier können Sie die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne der Gemeinde Gärtringen im PDF-Format downloaden.

Haushaltsplan 2024

Der Haushaltsplan 2024 der Gemeinde wurde am 19.12.2023 beschlossen und vom Landratsamt Böblingen - Rechtsaufsicht mit Erlass vom 26.02.2024 genehmigt. 

Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserwerk wurde am 12.03.2024 beschlossen und vom Landratsamt Böblingen - Rechtsaufsicht mit Erlass vom 18.03.2024 genehmigt.

Haushaltsplan 2023

Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde wurde am 13.12.2022 beschlossen und vom Landratsamt Böblingen - Rechtsaufsicht mit Erlass vom 13.01.2023 genehmigt. Der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetrieb Wasserwerk wurde am 31.01.2023 beschlosse und vom Landratsamt - Rechtsaufsicht mit Erlass vom 13.02.2023 genehmigt.

Haushaltsplan 2015

Der HHPL 2015 der Gemeinde sowie der Wirtschaftsplan 2015 des Wasserwerks wurden am 25.11.2014 beschlossen und vom Landratsamt - Rechtsaufsicht mit Erlass vom 15.1.2015 genehmigt.  Das Werk wird anbei veröffentlicht.
http://www.gaertringen.de//verwaltung-politik/rathausservice/haushaltsplaene