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Gemeinde Gärtringen

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Gärtringen, 3. Runde – Überprüfung des LAP aus Stufe 2 (2017) (§ 47d BImSchG)

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesautobahn A 81,  der Bundesstraße B 14 und der Bahnstrecke 4860 (Stuttgart – Singen) in den Ortsteilen Gärtringen und Rohrau.

Nachdem die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans im Sinne von § 47d Abs.3 BImSchG fristgemäß vom 07.02.2022 bis 11.03.2022 erfolgt ist sind weder von der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange Anregungen oder Änderungswünsche eingegangen. Der Abschlussbericht des Lärmaktionsplans der Gemeinde Gärtringen, 3. Runde – Überprüfung des LAP aus Stufe 2 (2017) konnte somit ohne inhaltliche Änderungen gegenüber der am 18.01.2022 beschlossenen Entwurfsfassung erstellt und vom Gemeinderat in der vorstehenden Fassung am 26.04.2022 beschlossen werden.

Den Abschlussbericht des Lärmaktionsplans können Sie untenstehend unter "Unterlagen im PDF-Format" einsehen bzw. herunterladen.

http://www.gaertringen.de//wohnen-mobilitaet/bauen/laermaktionsplanung