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Gemeinde Gärtringen

Austausch Wasserzähler

Austausch Wasserzähler in der Gemeinde Gärtringen

Wasserwerk Gärtringen

In den nächsten Wochen werden wieder in Teilbereichen der Gemeinde Gärtringen Wasserzähler ausgewechselt. Der Austausch erfolgt aufgrund der abgelaufenen Eichfrist sowie Umstrukturierungen, die den künftigen Wasserzählerwechsel effizienter und zeitsparender gestalten sollen. Die Gemeinde ist laut gesetzlich vorgeschriebener Eichfrist verpflichtet, alle 6 Jahre die Wasserzähler auszutauschen. Die betroffenen Straßen sind:

Adalbert-Stifter-Weg
Amselweg
Bertolt-Brecht-Weg
Bettina-von-Arnim-Weg
Carl-Zuckmayer-Weg
Elly-Heuss-Knapp-Weg
Heinrich-Böll-Weg
Ingeborg-Drewitz-Weg
Karl-May-Weg
Kurt-Tucholsky-Weg
Lerchenweg
Ludwig-Thoma-Straße
Max-Frisch-Weg
Stefan-Zweig-Weg
Thaddäus-Troll-Weg
Vicki-Baum-Weg
Wolfgang-Borchert-Weg

Aufgrund der bereits erwähnten Umstrukturierungsarbeiten sind Objekte, die bereits letztes Jahr einen Zählerwechsel hatten in diesem Jahr unter Umständen nochmals dabei sind.

Mit den Austauscharbeiten sind private örtliche Unternehmer und unser Wassermeister Herr Holzapfel beauftragt. Die beauftragten Personen setzen sich direkt mit den Grundstückseigentümern bzw. den im Objekt wohnenden Personen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.

Der Wassermeister und die beauftragten Unternehmen wechseln den bisherigen Wasserzähler gegen einen neuen aus und halten die Ablesewerte in einem Formblatt fest. Dieses ist vom Gebäudeeigentümer oder der anwesenden Person zu unterschreiben. Die Wasserabrechnung erfolgt wie immer zum Jahresende, wobei dann die Ablesedaten für beide Zähler berücksichtigt werden.

Wir bitten die Gebäudeeigentümer, den mit den Arbeiten beauftragten Personen Zutritt zum Wasserzähler zu gewähren. Der Wasserzähler sollte frei zugänglich sein, damit die Arbeiten zügig durchgeführt werden können.

Der Austausch des Wasserzählers ist kostenfrei. Evtl. notwendige Reparaturarbeiten, die den Einbau des Wasserzählers gewährleisten, sind laut § 17 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Gärtringen vom Gebäudeeigentümer zu tragen. Bei Rückfragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung.

 

An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die vereinbarten Termine verbindlich sind. Bei Nichteinhaltung wird eine Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.

Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass die Wasserzähler der Gemeinde Gärtringen sog. Tauschzähler sind und nach dem Ausbau nur noch ca. 4 Wochen für eine evtl. Überprüfung zur Verfügung stehen. Beanstandungen, die eine Überprüfung des Wasserzählers erfordern, sind daher umgehend zu melden.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis!

http://www.gaertringen.de//verwaltung-politik/rathaus-aktuell