Energie und Klimaschutzkonzept/Neuigkeiten: Gemeinde Gärtringen

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Beschluss des Energie- und Klimaschutzkonzeptkonzeptes in der Gemeinderatssitzung vom 04.04.2023

In seiner Sitzung am 04.04.2023 hat der Gemeinderat das Energie- und Klimaschutzkonzept der Gemeinde Gärtringen beschlossen. Die Gemeinde Gärtringen erkennt darin die Herausforderung des menschgemachten Klimawandels und die sich daraus ergebende Notwendigkeit des Ziels der langfristigen Klimaneutralität an. Um die ambitionierten Klimaschutzziele der übergeordneten politischen Ebenen zu erreichen, wird das vorliegende Konzept als Wegweiser dienen, der die wichtigsten Etappen auf dem Ziel zur CO2-Neutralität in der Gemeinde Gärtringen vorgibt.

Die Gemeinde Gärtringen wird insbesondere in den Bereichen

  • Energieeffiziente Infrastruktur
  • Kommunale Wärmeplanung
  • Klimaneutrale Stromerzeugung und
  • Mobilität

Maßnahmen ergreifen, um ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Landes Baden-Württembergs zu leisten und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. So ist eine Bestandserhebung des energetischen Zustandes der kommunalen Liegenschaften und darauf basierend die Entwicklung eines Investitions- und Maßnahmenplans zur energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude bis 2043 vorgesehen. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie die energieeffiziente Umgestaltung der technischen Infrastruktur erfolgen soll und die Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung angestrebt.

Für das Gelingen der Energiewende bedarf es zudem eines schnellen und umfassenden Ausbaus der erneuerbaren Energien, wodurch sich der Druck auf die aus energiewirtschaftlicher Sicht gut geeigneten Flächen erheblich verstärkt. Das Energie- und Klimaschutzkonzept benennt Potentialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich, die zeitnah auf Realisierbarkeit überprüft werden sollen. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses strebt die Gemeinde eine schnelle Planung und Realisierung eigener Anlagen auf diesen Grundstücken an. Anfragen privater Grundstückseigentümer und Investoren zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen prüft die Gemeinde ergebnisoffen unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft, des Natur- und Landschaftsschutzes und der kommunalen Ziele. Zusätzlich sollen Flächen im Innenbereich und öffentliche Gebäude mit PV-Flächen belegt werden. Das Konzept zur Belegung von Dachflächen öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen wurde vom Gemeinderat im Rahmen eines weiteren Tagesordnungspunktes ebenfalls in der Sitzung vom 04.04.2023 beschlossen.

Auch bei der Windenergie erkennt die Gemeinde Gärtringen das Potential auf ihrer Gemarkung an und ist bereit, einen großen Beitrag zum Ausbau der Windkraft in der Region Stuttgart zu leisten. Um die Flächenziele für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie im Land Baden-Württemberg zu erreichen, plant der Verband Region Stuttgart im Zuge des derzeit laufenden Prozesses zur Fortschreibung des Regionalplans auch die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie auf der Markung der Gemeinde Gärtringen. Die Gemeinde Gärtringen beschloss hierzu bereits letztes Jahr gemeinsam mit den Nachbargemeinden Aidlingen und Deckenpfronn  eine Stellungnahme an die Regionalversammlung, in der ein übergemeindlich abgestimmter Vorschlag zur Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie eingereicht wurde. Im Vergleich der vom Verband Region Stuttgart aufgeführten Potentialflächen stellen die von den drei Gemeinden vorgeschlagenen Flächen den geringsten Eingriff bezüglich des Lärm- und Gesundheitsschutzes der Bevölkerung dar, da sie am weitesten von der Wohnbebauung der drei Gemeinden entfernt sind. Zudem ist aufgrund der Lage der Eingriff in das Landschaftsbild am geringsten. Das Energie- und Klimaschutz formuliert die weiteren Ziele der Gemeinde Gärtringen und definiert Kriterien für die Vermarktung der Flächen für Windenergieanlagen, für den Fall, dass die von den Gemeinden Gärtringen, Aidlingen und Deckenpfronn vorgeschlagenen Gebiete vom Verband Region Stuttgart als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden.

Neben der Energieerzeugung sind für die Energiewende auch Infrastrukturen zur Energiespeicherung- und Umwandlung von großer Bedeutung. Die Gemeinde Gärtringen erklärt sich mit dem Energie- und Klimaschutzkonzept offen für die Realisierung zentraler industrieller Anlagen auf der eigenen Gemarkung, sofern gewisse Voraussetzungen wie die Minimierung schädlicher Immissionen und des Flächenverbrauchs erfüllt sind. Zudem unterstützt die Gemeinde Gärtringen die Bemühungen des Konzessionsnehmers, das örtliche Gasnetz für eine künftige Wasserstoffinfrastruktur zu ertüchtigen und prüft die Nutzung von dezentralen Batteriespeichern in allen kommunalen Liegenschaften.

Das Energie- und Klimaschutzkonzept beinhaltet auch das Ziel, dass die durch Anlagen erzielte Wertschöpfung sowohl bei der Energieerzeugung als auch bei der Energiespeicherung soweit wie möglich bei der Gemeinde Gärtringen und bei den Bürgerinnen und Bürgern verbleibt. Hierfür werden geeignete Beteiligungsmodelle angestrebt.

Schließlich ist auch der Bereich der Mobilität entscheidend auf dem Weg zur Klimaneutralität. Das Energie- und Klimaschutzkonzept geht daher auch auf die bisher umgesetzten und zukünftig geplanten Maßnahmen im Bereich Mobilität ein, darunter insbesondere den ÖPNV, den Radwegeausbau, die Elektrifizierung von Flotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur und die verkehrliche Erschließung des Industriegebietes Riedbrunnen. Aktuell wird zur Weiterentwicklung des Mobilitätskonzept ein Fußgängerkonzept erarbeitet, um die Attraktivität des Fußgänger- und Radverkehrs weiter zu steigern.

Das Energie und Klimaschutzkonzept ist durch die Verwaltung ämterübergreifend erarbeitet worden und trägt damit der Querschnitts- und Daueraufgabe Klimaschutz Rechnung, die es in den kommenden Jahren weiter in die Prozesse und Strukturen der Verwaltung zu integrieren gilt. Die Gemeinde Gärtringen hat mit den in diesem Konzept aufgelisteten Zielen einen ehrgeizigen Fahrplan entwickelt, der in den kommenden Jahren abgearbeitet werden muss. Um den Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren, wird der bestehende jährlicher Energiebericht fortgeführt und zudem regelmäßig ein Energie- und Klimaschutzbericht erscheinen. Hier wird über die Investitionen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Energie- und Klimaschutzkonzepts und ihre Wirkungen berichtet. Das Energie- und Klimaschutzkonzept können Sie ab sofort hier unter www.gaertringen.de/klimaschutz abrufen.

Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung

Überdies hat der Gemeinderat die Verwaltung mit der Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt und damit ein wesentliches Element des Energie- und Klimaschutzkonzeptes auf den Weg gebracht. Mittelfristiges Ziel ist der Aufbau von quartiersbezogenen Wärmenetzen, für das Quartier Neue Ortsmitte wird aktuell bereits ein Konzept zur klimaneutralen Wärmequartiersversorgung entwickelt. Weitere Wärmequartiere könnten

  • Im Gebiet Am S-Bahnhof
  • Im Gebiet An der Theodor-Heuß-Realschule
  • Im Gebiet Peter-Rosegger-Schule / Kindergarten Schönbuchstraße / Grabenzentrum
  • Im Gebiet An der Schwarzwaldhalle und
  • In Rohrau

entstehen. Langfristig wird der Verbund dieser Nahwärmequartiere und der Ausbau und Betrieb eines Fernwärmenetzes in Gärtringen und Rohrau zusammen mit einem leistungsfähigen Partner angestrebt. Obwohl das neue Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz lediglich die großen Kreisstädte zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, erachten es Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat für erforderlich proaktiv den Einstieg in die kommunale Wärmeplanung zu tätigen. Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet

  • die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen,
  • die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung,
  • die Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und
  • die Formulierung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung des Zielszenarios sowie eine Priorisierung der Maßnahmen.

Beitritt zum Klimaschutzpakt zwischen Land und kommunalen Landesverbänden

Schließlich hat der Gemeinderat auch die Unterzeichnung des Klimaschutzpaktes des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden beschlossen. Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Kommunen für den systematischen Klimaschutz zu gewinnen und zu erreichen, dass möglichst viele Kommunalverwaltungen bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Um die Wirkung des Paktes zu verstärken, werben Land und Verbände darum, dass Gemeinden, Städte und Landkreise den Klimaschutzpakt mit einer Erklärung unterstützen. Bislang sind 491 Kommunen dem Klimaschutzpakt beigetreten. Bisherige Unterstützer des Klimaschutzpaktes im Landkreis Böblingen sind die Gemeinden Ehningen, Holzgerlingen, Waldenbuch, Rutesheim und Weissach sowie die Städte Böblingen, Herrenberg Weil der Stadt und Renningen.

Die Ziele des Klimaschutzpaktes des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden entsprechen im Wesentlichen den Zielen des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Gärtringen. Die Vereinbarung betont die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand in Ihrem Verwaltungshandeln und zielt ab auf die Reduktion der CO2-Emissionen, die durch die Erledigung der Verwaltungsaufgaben entstehen. Die Bereiche Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie Beschaffung, die in der Vereinbarung beispielhaft genannt werden, stellen Aufgabengebiete dar, in denen die Gemeinde Gärtringen bereits in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen umsetzte. Die Darstellung der bisherigen Maßnahmen und die Festschreibung des Ziels diesen Weg fortzusetzen ist auch im Klimaschutzkonzept der Gemeinde verankert.

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