Mobilität: Gemeinde Gärtringen

Direkt zum Inhalt springen , zur Suchseite , zum Inhaltsverzeichnis ,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gärtringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Hauptbereich

Gärtringen macht Mobil - Inbetriebnahme von drei neuen E-Ladesäulen und neues Carsharing-Angebot

Mit dem kommunalen Mobilitätskonzept hat die Gemeinde Gärtringen unter den Kommunen ihrer Größe ein Alleinstellungsmerkmal. Ein wesentlicher Baustein dieses Konzepts ist unter anderem die Stärkung und Verortung der E-Mobilität in der Gemeinde. Seit Erstellung des Mobilitätskonzepts wurden bereits eine ganze Reihe an Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Ladesäulen in Gärtringen und Rohrau:
Bereits 2016 wurden die ersten beiden öffentlichen Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten und 22 kw Leistung von der Gemeinde in der Gärtringer Ortsmitte auf dem Parkplatz neben der Kreissparkasse und auf dem Parkplatz neben dem Dorfplatz in Rohrau errichtet. Betrieben werden sie von der EnBW.

Im Berichtsjahr wurden nun drei weitere Ladesäulen der Gemeinde mit insgesamt sechs Ladepunkten und 22 kw Leistung in Betrieb genommen. Betrieben werden sie von der EnCW mit ihren Töchtern deer und schwarzwald energy. Die Standorte sind:

• Parkplatz am Rathaus, Rohrweg 2
• P+R Parkplatz Süd am S-Bahnhof 
• Parkplatz am Rathaus in Rohrau

Damit verfügt Gärtringen nun über insgesamt 5  Ladesäulen mit 10 Ladepunkten und jeweils 22 kw Leistung und ist mit dieser Anzahl Vorreiter bei der Förderung der Elektromobilität.

Neues halbstationäres Elektro-Carsharing-Angebot der Firma deer:
Mit drei Elektrofahrzeugen der Firma deer an den drei neuen Ladesäulen am Parkplatz am Rathaus, Rohrweg 2, am P+R Parkplatz Süd am S-Bahnhof sowie am Parkplatz am Rathaus in Rohrau startet 
Gärtringen ins Zeitalter des Elektro-Carsharing.

Mit diesen Maßnahmen manifestiert die Gemeinde einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung klimafreundliche Kommune. 

Ab sofort können nun bei der Firma deer registrierte Nutzer auch in Gärtringen und dem Ortsteil Rohrau die mobile Freiheit des deer e-Carsharings genießen. Mit dem E-Fahrzeug (VW ID.3) an der Ladestation am S-Bahnhof sowie zwei weiteren E-Fahrzeugen an den Ladestationen am Rathaus, Rohrweg 2, und am Rathaus Rohrau können die Kunden das Fahrzeug bequem per App für den gewünschten Zeitraum reservieren. Die Reichweite der Fahrzeuge beträgt jeweils rund 400 km. Jede Fahrt im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer Mobilitätnetzes an jeder beliebigen Station 
beginnen und enden.

Dank dieses Konzepts sind auch Einwegfahrten ohne Probleme möglich, das eigene Auto kann zuhause bleiben und die Umwelt wird auch noch geschont. Die sichere Reichweite für die nachkommenden Kunden ist dabei stets gewährleistet, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten. 

Die Gemeinde Gärtringen freut sich, mit den drei neuen Ladestationen und dem e-Carsharing der deer das nachhaltige Mobilitätsangebot in Gärtringen und im Ortsteil Rohrau weiter auszubauen, was die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Gemeinde weiter steigert. Der CO2-Ausstoß wird reduziert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Außerdem wird die Ladesäule vom deer Schwesterunternehmen schwarzwald energy mit Ökostrom aus 100% Wasserkraft beliefert. 

Tarife für das Car-Sharing Fahrzeug: 
Stundentarif 7,90 € 
Tagestarif 49,90 € 
Wochenendtarif 89,90 € 
(Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 21:00 Uhr)

Die „deer Preisautomatik“ sorgt dafür, dass die Kunden nur den Tagestarif bezahlen, wenn die Kosten des Stundentarifs den Tagestarif übersteigen. Die Ladekosten sind in diesen Tarifen enthalten. 

Registrierung: 
Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal www.deer-carsharing.de/ registrieren. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App.

Bürgermeister Thomas Riesch bezeichnete bei der Inbetriebnahme der drei neuen Säulen dieses Projekt als einen wichtigen Mobilitätsbaustein in Richtung klimafreundliche Kommune. 

Mit 5 Säulen und in Summe 10 Ladepunkten ist die Gemeinde damit Vorreiter was die Förderung der Elektromobilität anbelangt.

Manifestiert wird dies auch durch die Tatsache, dass das deer Schwesterunternehmen „Schwarzwald energy“ die Ladesäulen mit 100 % Öko Strom aus Wasserkraft beliefert. 

Vollstationäres Car-Sharing-Angebot von Stadtmobil besteht weiter
Bereits seit 2008 gibt es mit dem Stadtmobil, welches am P+R Parkplatz Nord stationiert ist, ein voll stationäres Car-Sharing-Angebot in Gärtringen. Unter www.stadtmobil.de finden Sie alle wichtigen Informationen zum Angebot von Stadtmobil.

Die Tarife sind sehr ausdifferenziert. So können Vielfahrer, die das Auto regelmäßig für längere Strecken nutzen, von günstigen Stunden- und 
Kilometerpreisen profitieren und bezahlen dafür einen etwas höheren Monatsbeitrag. Umgekehrt gibt es auch attraktive Angebot für Wenigfahrer, für Privathaushalte und Firmen.

Aufgrund der Vielfalt des Tarifangebots bei Stadtmobil wird auf die Homepage des Anbieters unter https://stuttgart.stadtmobil.de/privatkunden/preise-tarife/ verwiesen.

Elektrofahrzeuge der Gemeinde
Die Gemeinde Gärtringen setzt schon immer auf einen umweltfreundlichen und schadstoffarmen Fuhrpark. In den letzten Jahren wurde die Elektrifizierung deutlich vorangetrieben. Es konnten 
bereits folgende Fahrzeuge beschafft werden:

• Ein E-Lastenbike für den kommunalen Bauhof
• Ein E- Fahrzeug für unseren „Müllsheriff“ beim Bauhof
• Ein Pedelec als Dienstfahrzeug für die Mitarbeiter der Kläranlage
• Einen Elektroroller für die Hausmeister
• Ein E-PKW für die Mitarbeiter der Verwaltung
• Ein E-Fahrzeug für den Feuerwehrtechnischen Angestellten 
• Ein E- Fahrzeug für den Leiter des Bauhofs
• Anschaffung von Pedelecs für die Mitarbeiter der Diakoniestation; dies reduziert den Abmangel der Diakoniestation, welcher von 
der Gemeinde und dem Krankenpflegeverein getragen wird.

Aufstellung eines Lärmaktionsplans für den Gemarkungsbereich

Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist gemäß §§ 47d, 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. § 6 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung BW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Voraussetzung ist, dass die vom Land festgelegten sog. Auslösewerte (Beurteilungspegel) von 55 dB(A) über 24 h und 50 dB(A) nachts überschritten werden. Dies ist in Gärtringen und auch Rohrau der Fall. Lärmaktionspläne sind zeitlich regelmäßig alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben.

Das Bundesumweltministerium nimmt eine Aktualisierung der Informationen zu Lärmaktionsplänen bei der EU-Kommission vor. Hintergrund ist das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wegen fehlender Lärmaktionspläne. Die Verwaltung hat daher in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Heine + Jud aus Stuttgart einen Lärmaktionsplan für Gärtringen und Rohrau erarbeitet.

Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden durch das Land Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen und vom Eisenbahn-Bundesamt für die Hauptbahnstrecken Lärmkartierungen vorgenommen. Daraus ergeben sich in Überlagerung mit genauen Plänen Angaben zur Zahl der betroffenen Einwohner. Die relevanten Lärmquellen sind insbesondere:

  • Bundesautobahn A 81 (Stuttgart – Singen) mit ca. 34 Mio. Kfz / Jahr
  • Bundesstraße B 14 (Herrenberg – Gärtringen) mit ca. 6,5 Mio. Kfz / Jahr
  • DB Bahnstrecke 4860 (Stuttgart – Singen) mit ca. 61.000 Zügen / Jahr - vorrangig Regional-, aber auch Fern- und Güterzüge

Durch den Straßenlärm wird mit rd. 104 (nach Zählung LUBW) Personen nur eine geringe Zahl an Einwohnern übermäßig belastet. 

Durch den Schienenverkehr hingegen beträgt die Zahl der belasteten Einwohner 760 und liegt somit deutlich höher. Die Ursache ist in erster Linie im Verlauf der Bahnstrecke mitten durch die Ortslage Gärtringen, teils in Dammlage, zu suchen, während die Hauptverkehrsstraßen, mit Ausnahme der OD,  außerhalb verlaufen.

Der Lärmaktionsplan stellt auf der Grundlage der o.g. Erhebungen Ziele, Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung in besonders betroffenen bewohnten Gebieten mit hohen Lärmpegeln dar. Hierbei ist jedoch problematisch, dass sich die o.g. Verkehrsanlagen nicht in der Baulast der Gemeinde Gärtringen, sondern in der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Deutschen Bahn AG befinden. Die Umsetzung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen und Bundeseisenbahnen erfolgt als freiwillige Leistung durch den Bund im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Aktuell sind für das Gemeindegebiet keine Maßnahmen des aktiven Schallschutzes bekannt.

Die Gemeinden sind nur dann zu Schallschutzmaßnahmen verpflichtet, wenn sie im Rahmen der Bauleitplanung mit Baugebieten näher an bestehende Bahnstrecken oder Hauptstraßen heranrücken. In diesem Zusammenhang wurde z.B. 2003 die Lärmschutzwand Kayertäle gebaut. In vielen Fällen genügen jedoch auch passive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. der verpflichtende Einbau von Schallschutzfenstern, wobei 
dies den betreffenden Eigentümern obliegt. Bei Bebauungsplänen im Bestand innerhalb des Einwirkungsbereiches der Bahnstrecke oder von Hauptverkehrsstraßen erhebt die Gemeinde Gärtringen im Aufstellungsverfahren regelmäßig über ein Fachgutachten die Immissionen und setzt notwendige passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Grundrissorientierung etc.) für Neu- und Umbauten im Bebauungsplan fest.

Neue Mülleimer für die Gemeinde

In der Gemeinde Gärtringen sind insgesamt 127 öffentliche Mülleimer aufgestellt. Jährlich werden ca. 15-20 Mülleimer in einer kostengünstigen Kunststoffausführung (grüne Kunststoffmülleimer) und das über viele Jahre hinweg, beschafft. 5 Mülleimer wurden in einer hochwertigen Stahlausführung für die Ortsmitte im Bereich der sanierten Hauptstraße und Bismarckstraße beschafft.  

Die grünen Kunststoffmülleimer werden den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Durch zunehmenden Vandalismus müssen die grünen Kunststoffmülleimer immer häufiger ausgetauscht werden. Diese werden abgerissen und dadurch unreparierbar beschädigt und häufig auch angezündet.  

Zudem wird immer mehr privater Hausmüll in großen Mülltüten in den öffentlichen Mülleimern illegal entsorgt. Bei den grünen Kunststoffmülleimern ist dies aufgrund der großen Öffnung leider problemlos möglich.

Die Verwaltung hat deswegen geprüft, ob die grünen Kunststoffmülleimer in den nächsten Jahren sukzessive gegen robustere Modelle, die möglichst vandalismussicher sind und kleinere Einwurfsöffnungen haben, ausgetauscht werden können. 

Eine flächendeckende Einführung der in der Ortsdurchfahrt installierten sehr gut geeigneten Stahlmülleimer scheidet aufgrund der hohen Kosten von über 900 €/Mülleimer leider aus.  

Die Verwaltung hat sich verschiedene Mülleimermodelle anbieten lassen und in Augenschein genommen. Bereits seit zwei Monaten wird ein sehr gut geeignetes Modell im nördlichen Bereich der Schmiedstraße getestet.

Es handelt sich um einen feuerverzinkten, pulverbeschichteten, robusten Mülleimer mit kleiner Einwurfsöffnung, der allen aktuellen Anforderungen entspricht und sich im Praxisversuch bewährt hat. Die Kosten pro Eimer liegen bei 416,72 EUR.

Gegenüber den Kunststoffmülleimern mit einem Einzelpreis von ca. 70 € ist auch dieses Modell deutlich teurer, so dass aus Haushaltsgründen nur ein stückweiser Austausch der bestehenden Kunststoffmülleimer über die Jahre hinweg in Frage kommt.

Dennoch empfiehlt die Verwaltung aus Gründen der Vandalismus-Sicherheit das Zurückdrängen der illegalen Haushaltsentsorgung und der Nachhaltigkeit, die Einführung des neuen Modells. Der Einstieg soll mit der Beschaffung und dem Austausch von 25 Eimern beginnen.

Der Testmülleimer kann im nördlichen Bereich der Schmiedstraße in Augenschein genommen werden (in der Nähe Elektro Bühler/frühere Marktapotheke).

Infobereiche