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Gemeinde Gärtringen

Veranstaltungen in der Karwoche und während der Osterfeiertage

In den kommenden Wochen werden verschiedene Feiertage begangen, die nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage besonders geschützt sind und an denen bestimmte Veranstaltungen verboten sind.

Bei Veranstaltungen in der Karwoche und während der Osterfeiertage sind
folgende Bestimmungen zu beachten:

Am Gründonnerstag, 5. April 2012 sind verboten:
1. Öffentliche Tanzveranstaltungen während des ganzen Tages;
2. Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirt- schaftsräumen ebenfalls während des ganzen Tages.


Am Karfreitag, 6. April 2012 sind verboten:
1. Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3. öffentliche Sportveranstaltungen;
4. öffentliche Tanzveranstaltungen;
5. Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen während des ganzen Tages.


Am Karsamstag, 7. April 2012 sind verboten:
1. Öffentliche Sportveranstaltungen;
2. Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen während des ganzen Tages.


Am Ostersonntag, 8. April 2012 sind verboten:
1. Öffentliche Sportveranstaltungen bis 11.00 Uhr;
2. Öffentliche Tanzveranstaltungen von 3.00 bis 11.00 Uhr.


Am Ostermontag, 9. April 2012 sind verboten:
Öffentliche Tanzveranstaltungen von 3.00 bis 11.00 Uhr

http://www.gaertringen.de//verwaltung-politik/archiv