Informationen in leichter Sprache (Stand: 11.11.2020)
Wir alle müssen Corona stoppen!
Es stecken sich wieder mehr Menschen mit dem Corona-Virus an.
Die Bundes-Kanzlerin und die Chefs und Chefinnen
von den Bundes-Ländern haben jetzt Regeln beschlossen.
Die Corona-Zahlen sollen wieder sinken.
Landrat Roland Bernhard sagt:
„Wir müssen jetzt handeln.
Es dürfen sich nicht so viele Menschen mit Corona anstecken.
Das Gesundheits-Amt muss prüfen können:
Wo haben sich die Menschen angesteckt?“
Diese Aufgabe ist schwierig.
Es gibt sehr viele neue kranke Menschen.
Das Gesundheits-Amt kann nicht mehr alleine
alle Kontakt-Personen finden.
Die Bundeswehr hilft uns.
Für alle ist jetzt sehr wichtig:
Treffen Sie sich nicht mit vielen anderen Menschen.
Halten Sie Abstand zu anderen Menschen.
Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Alle müssen sich an die Regeln halten.
Wichtige neue Maßnahmen:
Seit 2. November gibt es neue Regeln.
Eine Person hält sich nicht an diese Regeln?
Dann muss die Person vielleicht eine Strafe bezahlen.
Private Feiern
Bei privaten Feiern sind nur noch 10 Personen erlaubt.
Die 10 Personen dürfen nur aus 2 verschiedenen Haushalten kommen.
In einem Haushalt wohnen Menschen zusammen.
Zum Beispiel in einer Familie oder Wohn-Gemeinschaft.
Mund-Nasen-Schutz
An bestimmten Orten sind Menschen dicht zusammen.
Vielleicht weil es nicht viel Platz gibt.
An diesen Orten muss jeder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Auf dem Wochen-Markt und auf dem Wertstoffhof muss jeder einen
Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wer muss keinen Mund-Nasen-Schutz tragen?
- Kinder jünger als 6 Jahre
- Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung oder Behinderung den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können
- Bauarbeiter
- Personen, die essen oder trinken
- Jogger
- Fahrrad-Fahrer
Gaststätten
Gaststätten sind geschlossen.
Essen kann nur abgeholt oder geliefert werden.
Alkohol
Geschäfte dürfen ab 23 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.
Erst ab 6 Uhr morgens am nächsten Tag darf man wieder Alkohol verkaufen.
Dazu gehören:
- Tankstellen
- kleine Läden
- Supermärkte
Öffentliche Veranstaltungen
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen müssen die Besucher
die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Es dürfen höchstens 100 Menschen zusammen kommen.
Schule
In den Schulen muss jeder immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Auch in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs-Zentren.
Alle müssen den Mund-Nasen-Schutz auch
während dem Unterricht tragen.
Ausnahme:
In den Grundschulen müssen nur die Lehrer
einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Und alle Personen ab 16 Jahre.
Zuhause arbeiten
Der Landrat bittet wichtige Unternehmen:
Die Mitarbeiter sollen auch von zuhause aus arbeiten können.
Mehr Informationen über Corona im Landkreis Böblingen
finden Sie auf dieser Internet-Seite:
https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html
Adaptiert von einem Text des Braunschweiger Büros für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig