Information zur weiteren Schließung der Betreuungseinrichtungen und der Erweiterung der Notbetreuung
icon.crdate24.04.2020
am 23. April 2020 hat die Landesregierung Baden-Württembergs eine neue Verordnung erlassen, in der die weitere Schließung der Einrichtungen der Kinderbetreuung geregelt ist.
Alle Einrichtungen zur Kinderbetreuung der Gemeinde Gärtringen bleiben aus diesem Grund weiterhin geschlossen.
Um Familien in besonderen Lagen zu entlasten wurde eine erweiterte Notbetreuung beschlossen.
Ab Montag den 27. April 2020 sind Familien berechtigt an der Notbetreuung teilzunehmen
- in denen beide Erziehungsberechtigte bzw. der/die Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur tätig sind, oder
- eine Präsenzpflicht an der Arbeitsstelle haben und dies durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen sowie
- eine anderweitige oder familiäre Betreuung des Kindes nicht ermöglichen können.
Generell steht der Gesundheits- und Infektionsschutz auch unter den Anpassungen der Corona-Verordnung an oberster Stelle. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, dass der Betrieb in den Einrichtungen wirklich eine Notbetreuung mit deutlich herabgesetzter Betreuungskapazität ausschließlich für bedürftige Familien bleibt und selbstverständlich unter hohen Infektionsschutzmaßnahmen stattfindet. Für den Fall, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Notbetreuung nicht ausreichen beinhaltet die Verordnung des Landes Auswahlkriterien die auch in der Gemeinde Gärtringen zur Anwendung kommen werden.
Das Formular zur Anmeldung für die Notbetreuung sowie weitere wichtige Hinweise zu den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Website www.kinderbetreuung-gaertringen.de in den Bereichen „Aktuelles“ und „Formulare“. Um die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin auf niedrigem Niveau zu halten und so dafür zu sorgen, dass unser Gesundheitssystem auch weiterhin nicht überlastet wird, appellieren wir an alle Familien abzuwägen, ob eine Notbetreuung wirklich benötigt wird! Sollten Sie eine Betreuung dringend benötigen senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular mit allen Anlagen bitte an das Sachgebiet Bildung und Betreuung. Erst nach Bestätigung durch das Fachamt kann Ihr Kind betreut werden.
Die Gebühren für den Monat Mai werden wie angekündigt bis auf weiteres ausgesetzt und wir kommen in Kürze mit einer finalen Entscheidung über die Erhebung oder den Erlass der Gebühren auf Sie zu. Hierzu müssen wir weitere Entscheidungen auf Landes- bzw. auf Landkreisebene abwarten.
Für Familien, welche von der Notbetreuung Gebrauch machen, wird es nicht möglich sein, die Notbetreuung weiterhin kostenlos anzubieten. Über die Höhe der Gebühren werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
Sachgebiet Bildung und Betreuung