Rathaus Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Krieg in der Ukraine – Wir wollen sinnvoll helfen

icon.crdate03.03.2022

Landkreis Böblingen schaltet Hotline für die Ukraine-Hilfen

Landkreis Böblingen schaltet Hotline für die Ukraine-Hilfen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns alle erschüttert. Die ersten Flüchtlinge sind auch bei uns in Gärtringen und Rohrau angekommen. Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wollen helfen.

Am besten können wir dies tun, wenn wir abgestimmt und zielgerichtet handeln.

Ein möglichst geordneter Zustrom der Kriegsflüchtlinge in die offiziellen deutschen Aufnahmesysteme ist wichtig, um die Geflüchteten langfristig unterzubringen und ihre Versorgung best möglich sicherzustellen.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie hier vor Ort die Menschen aus der Ukraine unterstützen können. Gerne möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Angebote es gibt  und wie Sie sinnvoll helfen können. Schon jetzt möchten wir uns herzlich für Ihre Unterstützung bedanken!

Thomas Riesch, Bürgermeister

Torsten Widmann, Ortsvorsteher

Bettina Schumacher, Susanne Löhnert, Arbeitskreis Ankommen

 

Gemeinde Gärtringen sucht Wohnraum für Flüchtlinge

Gesucht werden Wohnungen zur Anmietung, in denen die Flüchtlinge langfristig bleiben können.

Mietverträge können direkt mit den Geflüchteten geschlossen werden. Die Mietkosten werden vom Land bis zu folgenden Mietobergrenzen übernommen: 1 Person: 45m², 470 €; 2 Personen; 60m², 580 €; 3 Personen: 75m², 740€; 4 Personen: 90m², 860€; 5 Personen: 105m², 1000 €. Ab 6 Personen ist im Einzelfall zu entscheiden.

Mietverträge können auch direkt mit der Gemeinde Gärtringen für die Anschlussunterbringung geschlossen werden.

Wohnungen können direkt bei der Gemeinde Gärtringen, Frau Zinser, Liegenschaftsverwaltung, Tel. Telefonnummer: 07034 923-126, Mail: zinser(@)gaertringen.de oder bei Frau Özdemir, Fachbereich Flüchtlinge, Tel. Telefonnummer: 07034 923-109, Mail: oezdemir(@)gaertringen.de gemeldet werden.

Ebenfalls ist eine Meldung über die zentrale Hotline des Landkreises möglich, der die Mietangebote an die Kommunen weitergibt: Tel. 07031 663-3838, Mail: ukraine@lrabb.de

 

Aktiv Hilfe leisten in Gärtringen und Rohrau - AK Ankommen, Menschen kommen an e.V.

Um die Unterbringung der Neuankömmlinge kümmert sich die Gemeinde – meist reicht eine Wohnung oder ein Zimmer aber nicht aus, um in der Fremde heimisch zu werden oder auch nur die einfachen Dinge des Alltags zu bewältigen. Deshalb hat sich in Gärtringen und Rohrau Ende 2014 der Arbeitskreis Ankommen gebildet – aus Vertretern der beiden Kirchengemeinden, der Kommune, Vereinen, sowie Privatpersonen. Ziel ist es, eine Willkommenskultur in der Gemeinde zu etablieren und Flüchtlingen das Ankommen und Einleben in Gärtringen zu erleichtern und sie bei unterschiedlichen Anliegen zu unterstützen. Hierzu bietet der Arbeitskreis ein breites Hilfsspektrum an. Um dem Arbeitskreis einen rechtlichen und finanziellen Rahmen zu geben, hat sich im Januar 2016 aus den Reihen des AK Ankommen der Verein Menschen kommen an e.V. gegründet.

Der AK Ankommen ist auf der Suche nach weiteren Ehrenamtlichen - insbesondere für die ersten Schritte und Orientierung in der Gemeinde.
Gerne nimmt der Verein unter dem Stichwort "Ukraine" auch Geldspenden auf folgendes Konto des Vereins Menschen kommen an e.V., IBAN DE29 6035 0130 0000 1473 58 bei der Kreissparkasse Böblingen (BIC: BBKRDE6BXXX), entgegen.

Sachspenden können aktuell nicht entgegengenommen werden. Bei Bedarf veröffentlichen wir jeweils gezielte Aufrufe.

Informationen und Mitmachmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des AK Ankommen unter www.menschen-kommen-an.de oder im Vereinsteil des Mitteilungsblatts.
Über das Kontaktformular auf der Homepage oder per E-Mail an kontakt(@)menschen-kommen-an.de können Sie direkt Kontakt aufnehmen.

Hotline des Landratsamtes

Beim Landratsamt ist eine Hotline geschaltet für all die Angebote und Unterstützungsleistungen, die aus der Bevölkerung schon eingehen. Die zentrale Telefonnummer ist von 9 bis 12 Uhr geschaltet, Tel-Nr. Telefonnummer: 07031/663-3838, auch die Mailadresse ukraine(@)lrabb.de ist dafür eingerichtet. Insbesondere Menschen, die ein Zimmer oder eine Unterkunft anbieten, können sich hier melden. Menschen, die die ukrainische oder russische Sprache beherrschen und helfen wollen, können sich ebenfalls an die Hotline wenden. Flüchtlinge werden in aufenthalts-, leistungs- sowie asylrechtlichen Fragen beraten.

 

Spendenkonto des Landkreises und der Kommunen

Der Landkreis Böblingen, seine Städte und Gemeinden sowie die Kreissparkasse Böblingen haben gemeinsam ein Spendenkonto für Ukrainehilfen eingerichtet. Die Spenden werden für Projekte zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eingesetzt. Dabei ist an Hilfen für geflüchtete Menschen hier im Landkreis Böblingen gedacht, aber auch an den Einsatz von Geldern für Aktionen in den zur ukrainischen Grenze nahe gelegenen Gebieten etwa in Polen oder Rumänien.

 

Spendenkonto Ukrainehilfen

Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE05 6035 0130 0001 1320 49

 

Aufnahme, Registrierung und staatliche Leistungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten den Status von „Vertriebenen“ im Sinne des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und einen Anspruch auf Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblG.

  • Status Aufenthalt
    Personen aus der Ukraine dürfen visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage wie Urlaubsreisende hier aufhalten. Dieser Zeitraum kann um weitere 90 Tage verlängert werden. In dieser Zeit besteht keine Verpflichtung, sich bei den Behörden zu melden. Wenn es Unterbringung, Sozialleistungen oder Krankenhilfe braucht, eine Arbeitserlaubnis beantragt oder Kinder in den Schulen angemeldet werden sollen, dann baucht es die Meldung bei den Ausländerbehörden.
  • Was ist zu tun?
    Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen (AsylblG) ist die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Eine förmliche Registrierung wird später nachgeholt.
    Für die Auszahlung von Leistungen wurde ein vereinfachter Leistungsantrag entworfen. Dieser kann hier (PDF-Datei) abgerufen und ausgefüllt werden. Anschließend kann er beim Rathaus abgegeben werden. Es wird dann ein Termin vereinbart für eine Bargeldauszahlung, oder kann ein Konto angegeben werden (für bargeldlose Zahlung). In Notfällen können vorab direkt im Landratsamt bei der Unteren Aufnahmebehörde die Gewährung von Leistungen beantragt werden und ggf. ein Einkaufsgutschein für den dringendsten Bedarf als Vorschuss erhalten werden. Dies gilt auch für die Übernahme von Kosten bei einem dringenden Arztbesuch. In dringenden Notfällen kann ein Arzt natürlich direkt aufgesucht werden.
  • Unterbringung
    Personen, die privat untergebracht sind, bleiben sofern möglich dort. Bei Bedarf von Leistungen gelten die oben beschriebenen Vorgehensweisen.
    Personen, die keine Unterkunft haben oder wo private Unterbringung nicht mehr möglich ist, wenden sich zunächst an das jeweilige Rathaus.
    Der Landkreis informiert die Städte und Gemeinden über Wohnraum, der dem Landratsamt angeboten werden. Örtliche Paten bzw. ehrenamtliche Helfer unterstützen bei der Unterbringung.
  • Bildung und Arbeit
    Die Aufnahme von Kindern in die örtlichen Kindergärten soll, je nach Kapazität, erfolgen, wenn dies gewünscht ist.
    Schulpflichtige Kinder können die Schulen besuchen; hier laufen aktuell Vorbereitungen, um mehr Plätze in den Vorbereitungsklassen zu schaffen.  
    Für beides – Kindergarten oder Schule – gilt, dass evtl. noch ein Masern-Impfschutz verabreicht werden muss.
    Erwachsene können Integrationskurse besuchen; auch hier werden Plätze und entsprechende Kursangebote geschaffen.
    Es ist vorgesehen, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge eine Arbeitserlaubnis erhalten. Bei konkreten Arbeitsplatzangeboten ist für die Erteilung der Arbeitserlaubnis der Kontakt zur jeweils zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.

Der Landkreis Böblingen berät die Flüchtlinge in aufenthalts-, leistungs- sowie asylrechtlichen Fragen. Zentrale Hotline Telefonnummer: 07031/663-3838.

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