Infos Wahlen
icon.crdate16.05.2024
Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Allgemeine Informationen zu den Wahlvorbereitungen, den Wahlbenachrichtigungskarten, Stimmzetteln Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Wahlen am 9. Juni 2024 werfen ihre Schatten voraus. Neben den Wahlen zum Gemeinderat und Ortschaftsrat finden am 9. Juni auch die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Wahl zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart und die Kreistagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie in diesen Tagen
Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Allgemeine Informationen zu den Wahlvorbereitungen, den Wahlbenachrichtigungskarten, Stimmzetteln
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Wahlen am 9. Juni 2024 werfen ihre Schatten voraus.
Neben den Wahlen zum Gemeinderat und Ortschaftsrat finden am 9. Juni auch die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Wahl zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart und die Kreistagswahl statt.
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie in diesen Tagen nach Hause übersandt und demnächst bekommen Sie die Stimmzettel für die Wahl zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart, für die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und, soweit Sie in Rohrau wohnen, für die Ortschaftsratswahl nach Hause geschickt.
Bitte bewahren Sie die übersandten Unterlagen sorgfältig auf und bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel mit der Wahlbenachrichtigung am 9. Juni mit ins Wahllokal, dort erhalten Sie die entsprechenden Stimmzettelumschläge und können dann an der Wahl teilnehmen. Bitte achten Sie dann darauf, dass die Stimmzettel nur dann gültig sind, wenn sie sich in den entsprechend farblich zugeordneten Stimmzettelumschlägen befinden, die Sie im Wahllokal erhalten.
Für die Wahl zum Europäischen Parlament erhalten Sie die Stimmzettel im Wahllokal ausgehändigt, diese werden ohne Stimmzettelumschlag in die entsprechende Wahlurne eingeworfen.
In den Wahllokalen in Gärtringen finden Sie jeweils 2 Wahlurnen vor, im Wahllokal Rathaus Rohrau 3 Wahlurnen.
In eine Wahlurne werden die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Stimmzettelumschläge mit den Stimmzetteln zur Regionalversammlung eingeworfen, in die andere Wahlurne die Stimmzettelumschläge mit den Stimmzetteln für die Wahlen zum Gemeinderat und Kreistag und in Rohrau gehören in die dritte Wahlurne die Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl.
Die Wahlurnen sind entsprechend gekennzeichnet. Bitte achten Sie darauf, dass die Stimmzettelumschläge in die entsprechenden richtigen Wahlurnen eingeworfen werden, Stimmzettel, die sich in einer falschen Wahlurne befinden, müssen als ungültig gewertet werden.
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und die ausgefüllten Stimmzettel mit.
Die Wahllokale sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
In diesem Mitteilungsblatt finden Sie Informationen zu den einzelnen Wahlvorschlägen der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl. Dort stellen sich die Kandidaten der einzelnen Parteien und Wählervereinigungen vor. Bitte schenken Sie dieser Sonderveröffentlichung besondere Beachtung.
Hinweise zur Briefwahl
Wie erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie nach Zustellung Ihrer Wahlbenachrichtigung auch die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Der Briefwahlantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt, außerdem ist es auch möglich über die Internet-Seite der Gemeinde www.gaertringen.de Briefwahlunterlagen anzufordern.
Wenn Sie mit der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung zum Bürgeramt im Rathaus Gärtringen oder zur Ortschaftsverwaltung im Rathaus Rohrau gehen, können Sie die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen.
Wenn uns der Antrag über das Internet oder den Postweg erreicht, dann erhalten Sie die Unterlagen schnellstmöglich zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Beantragung von Briefwahl alle Stimmzettel (außer Europawahl) 2-fach erhalten. Die vorab übersandten Stimmzettel, die alle Wahlberechtigten erhalten, können Sie in diesem Falle beiseitelegen.
Eine telefonische Anforderung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.
Was müssen Sie bei der Briefwahl beachten?
Sie erhalten mit den Briefwahlunterlagen
- einen Wahlschein für die Kommunalwahlen (gelb),
- einen Wahlschein für die Europawahl (weiß)
- Stimmzettel für alle Wahlen,
- Stimmzettelumschläge für alle Wahlen,
- einen roten Wahlbriefumschlag für die Europawahl und
- einen gelben Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahlen
- sowie entsprechende Merkblätter für das Ausfüllen der Stimmzettel und die Handhabung der Briefwahl.
Für die Briefwahl der Europawahl müssen Sie den weißen Wahlschein unterschreiben und gemeinsam mit dem weißen Stimmzettelumschlag, in dem sich der ausgefüllte Stimmzettel für die Europawahl befindet, in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken.
Für die Briefwahl der Kommunalwahlen müssen Sie den gelben Wahlschein unterschreiben und gemeinsam mit den jeweiligen ausgefüllten Stimmzetteln, die sich in den farblich passenden Stimmzettelumschlägen befinden, in den großen gelben Wahlbriefumschlag stecken.
Beide Wahlbriefumschläge, den gelben und den roten, werfen Sie dann getrennt wieder in den Gärtringer oder Rohrauer Rathausbriefkasten oder geben ihn portofrei zur Deutschen Post.
Bitte beachten Sie:
Ein fehlender oder nicht unterzeichneter Wahlschein führt zur kompletten Ungültigkeit aller Ihrer Stimmabgaben. Achten Sie auch darauf, dass sich die Stimmzettel in den jeweils richtigen Stimmzettelumschlägen befinden, auch hier führt ein im falschen Stimmzettelumschlag befindlicher Stimmzettel zur Ungültigkeit der jeweiligen Wahl.
Briefwahl können Sie bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr beantragen, am Freitag, dem 7. Juni 2024 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jedoch nur noch im Rathaus Gärtringen, EG, Zimmer 3.
Wenn Sie Briefwahl beantragt haben und Ihnen die Unterlagen bis zum Samstag, dem 8. Juni 2024 nicht zugegangen sind, so können Sie, wenn Sie dies glaubhaft versichern, noch am Samstag, dem 8. Juni 2024 die Unterlagen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 07034/923-104 erhalten.
Nur bei plötzlich aufgetretener Erkrankung können Sie Briefwahlunterlagen noch am Wahltag, dem Sonntag, 9. Juni 2024 bis 15.00 Uhr im Wahllokal Rathaus Gärtringen, Rohrweg 2, erhalten, wenn ein Angehöriger die Unterlagen dort abholt.
Grundsätzlich gilt: Der Wahlberechtigte muss dafür Sorge tragen, dass die Wahlbriefumschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln in den Stimmzettelumschlägen und dem jeweiligen unterschriebenen Wahlschein bis spätestens Sonntag, 09. Juni 2024 um 18.00 Uhr beim Rathaus Gärtringen eingegangen sind. Später eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.