Bekanntmachung Wirtschaftsplan Wasserwerk 2026
icon.crdate05.02.2026
Wirtschaftsplan und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Gärtringen 1. Wirtschaftsplan des Wasserwerks für
Wirtschaftsplan und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Gärtringen
1. Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2026
Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 16.12.2025 den folgenden Wirtschaftsplan 2026 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 Gesamtbetrag der Erträge von | 1.843.300 |
| 1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.782.900 |
| 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 60.400 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 1.764.300 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 1.243.900 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 520.400 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 30.000 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.385.000 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.335.600 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -834.600 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.335.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 540.000 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 795.000 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -39.600 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.170.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR.
| Gärtringen, den 16.12.2025 | gez. |
| Riesch | |
| Bürgermeister |
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplans
Der vorstehende Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.12.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans wurden vom Landratsamt Böblingen am 28.01.2026 genehmigt (Haushaltserlass).
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 05.02.2026 bis Freitag, 13.02.2026 im Kämmereiamt der Gemeinde Gärtringen, Hauptstraße 16, 1. OG öffentlich aus (§ 81 Absatz 3 GemO).
| Ausgefertigt. | |
| Gärtringen, den 05.02.2026 | gez. |
| Riesch | |
| Bürgermeister |




