Rathaus Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Ampel auf Rot: Inzidenz im Landkreis bei 54,7

DIE AMPEL SPRINGT AUCH IM LANDKREIS BÖBLINGEN AUF ROT Ergänzend zur aktualisierten Corona-Verordnung des Landes tritt die neue Allgemeinverfügung morgen, 19.10., in Kraft

Der Inzidenzwert für den Landkreis Böblingen liegt am Sonntagnachmittag bei 54,7. Der Landkreis Böblingen erlässt daher eine aktualisierte Corona-Allgemeinverfügung.

Die vorgesehenen Regelungen, die für das Erreichen dieses Werts in Teilen bereits vermeldet wurden, wurden überarbeitet, nachdem das Land in seiner gestern veröffentlichten Erklärung eine kurzfristige Änderung der Corona-Verordnung verkündet hatte. Die überarbeitete Verordnung wurde am heutigen Sonntag veröffentlicht und gilt ab Montag, 19.10.. Damit gelten die darin verankerten Regelungen landesweit; darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 / 100.000 Einwohner erreicht ist, per Allgemeinverfügung weitergehende, lokale Maßnahmen ergreifen.

Der Landkreis Böblingen erlässt entsprechend, ebenfalls mit heutiger Verkündung über die Homepage des Landkreises, eine ergänzende Allgemeinverfügung. Sie kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden und tritt am Tag nach der Bekanntmachung, also am 19.10.2020, ebenfalls in Kraft.

Wesentliche Punkte der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes sind: Die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt und die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes regelt die Allgemeinverfügung für den Landkreis Böblingen, dass der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken donnerstags, freitags und samstags in der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetags in Speise- und Schankwirtschaften nach dem Gaststättengesetz sowie an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten sind. Auf die Verhängung einer Sperrstunde ab 23 Uhr wurde verzichtet. Mit Blick auf einen möglichen Verdrängungseffekt aus Stuttgart in die umliegenden Landkreise wolle man sich dazu aber noch mit untereinander abstimmen, kündigt Landrat Bernhard an.

Landrat Roland Bernhard appelliert eindringlich: „Lassen Sie uns jetzt gemeinsam alles dafür tun, die Kehrtwende herbeizuführen. Es liegen harte Zeiten vor uns – jeder ist gefordert, seinen Beitrag zu leisten.“ Es müsse Schluss sein mit leichtfertigen Zusammenkünften. Betriebe sollten wieder verstärkt die Möglichkeit des Homeoffice nutzen. „Und wer in Quarantäne ist, muss sich streng daran halten.“ Auch die erweiterte Maskenpflicht wird ausdrücklich begrüßt: „Eine Maske zu tragen, ist ein einfaches Mittel – und es schützt uns selbst und die anderen.“ Deshalb sei auch die Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse positiv zu bewerten.

Die größte Herausforderung ist das Unterbrechen der Infektionsketten. Deshalb ist man auch im Landkreis Böblingen dringend auf Unterstützung im Kontaktpersonenmanagement angewiesen. Der Stadtkreis Stuttgart und der Landkreis Esslingen haben beim Überschreiten der 50er-Marke Unterstützung durch die Bundeswehr erhalten. Darum werde man sich nun auch seitens des Landeskreises Böblingen dringend bemühen, so Bernhard.

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