Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan – Vorentwurf
"Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung" in Gärtringen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung und frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Gärtringen hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes, den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung“ in der Fassung vom 19.07.2022 mit folgenden Anlagen gebilligt:
a) Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes
b) Umweltbericht
c) Planungsrechtliche Begründung der GMA zum Thema Einzelhandel differenziert nach den Teilbereichbereichen 1, 2a, 2b und 3
und entschieden den Vorentwurf im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Für den Geltungsbereich (schwarz gestrichelte Bandierung) ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes in der Fassung vom 19.07.2022 maßgebend.
Planbereich / Kartenausschnitt Vorentwurf "Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet durch Auslegung mit Planteil, Begründung, Textteil, Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung in den Räumen des Bauamtes (im Dachgeschoss), Hauptstraße 16-18, 71116 Gärtringen, zur öffentlichen Einsicht statt und kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten Mo.-Fr. 8:30 Uhr – 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr öffentlich eingesehen werden.
Ferner stehen die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Gärtringen unter dem Link https://www.gaertringen.de/wohnen-mobilitaet/bauen/bauleitplanung zum Download bereit.
Vom 12. August bis einschließlich zum 19. September 2022 haben die Bürger Gelegenheit, die vorliegenden Unterlagen des Vorentwurfs einzusehen und Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten
Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich und mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Gärtringen (E-Mail: Samsel(@)gaertringen.de) abgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Hinweis:
Diese frühzeitige Beteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. §3 II BauGB dar. Diese wird nach der Entwurfsfortschreibung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
a) Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch den Bebauungsplan in das Lebensraumgefüge streng geschützter Tierarten eingegriffen wird und möglicherweise die Verbotstatbestande gemäß § 44 BNatSchG ausgelöst werden, wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
Die Abgrenzung des Artenschutzgutachtens entsprechen dem gesamten Geltungsbereich (Änderungsbereiche 1, 2a, 2b, 3). Allerdings kann für die Änderungsbereiche 1, 2a und 2b klargestellt werden, dass hier keine umwelt- und artenschutzrechtlichen Auswirkungen zu erwarten sind, da hier lediglich die Art der baulichen Nutzung geändert wird. Eine weitere Untersuchung dieser Bereiche ist demnach nicht notwendig. Für die Erfassung der Vogelarten wurden 7 Begehungen im Zeitraum April bis Juni 2019 durchgeführt. Im Plangebiet (Änderungsbereich 3) konnten 2019 keine Brutvogelarten nachgewiesen werden. Die Gehölze sind entfernt, die Fläche ist eben und neu angesät. Somit kann ein zukünftiges Brutvorkommen von ubiquitären Gehölzfreibrütern (z. B. Buchfink, Stieglitz) ausgeschlossen werden. Eine Brut von Bodenbrütern konnte bei der Begehung vom 17.05.2022 ebenfalls nicht festgestellt werden.
Die Verbotstatbestände des § 44 (1) 1 BNatSchG werden nicht erfüllt.
Besonders störungssensitive Arten, seltene bzw. in ihren Beständen gefährdete Arten konnten zudem nicht nachgewiesen werden.
Da die zu erwartenden Beeinträchtigungen keine Verschlechterung der Erhaltungszustände bewirken, führen sie nicht zu einer erheblichen Störung im Sinne von § 44 (1) 2 BNatSchG und § 44 (1) 3 BNatSchG, so dass der Verbotstatbestand nicht erfüllt wird.
In Bezug auf den Abtrag des Aldi-Hügels und die sofortige Stellung eines Reptilienschutzzaunes kann davon ausgegangen werden, dass die flache, mit Luzerne angesäte ackerartige Flache, nicht von Reptilien besiedelt wurde. Die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG werden nicht erfüllt.
b) Umweltbericht zum Bebauungsplan
mit Informationen zu den vorhandenen Umweltqualitäten und Belastungen des Plangebietes und den Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Kultur und Sachgüter, Grundwasser, Klima / Luft, Arten und Biotope und Landschaftsbild sowie den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation.
c) Planungsrechtliche Begründung der GMA zum Thema Einzelhandel differenziert nach den Teilbereichbereichen 1, 2a, 2b und 3
Diese stellt mögliche raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstrukturen dar und kommt zu dem Ergebnis, dass dem geplanten Vorhaben aus gutachterlicher Sicht zugestimmt werden kann. Die Ausweisung der Teilbereiche 2a und 2b dient lediglich der Bestandssicherung. Durch die geringfügigen Erweiterungen erfährt der Standortbereich keine neue Qualität, so dass auch keine zusätzlichen überörtlichen Auswirkungen zu befürchten sind. Die Analyse der Auswirkungen hat gezeigt, dass durch die geringfügigen Erweiterungen sowohl das Beeinträchtigungsverbot als auch das Kongruenzgebot i. S. des Regionalplans eingehalten werden. In den Teilbereichen 1 und 3 wird der Einzelhandel ausgeschlossen.
Gärtringen, den 04.08.2022
gez.
Thomas Riesch
Bürgermeister