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Gemeinde Gärtringen

Heiraten in Gärtringen

Das Verfahren beim Standesamt

Das bisher übliche Aufgebotsverfahren wurde durch die sogenannte „Anmeldung zur Eheschließung“ ersetzt. Diese Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich und zuständig hierfür ist das Standesamt des Wohnsitzes eines oder beider Eheschließenden. Das Standesamt, das die Trauung dann letztendlich durchführen wird, ist jedoch frei wählbar.
Die Anmeldung der Eheschließung ist für jede Hochzeit zwingend notwendig!

Für die Anmeldung der Eheschließung benötigt das Standesamt einige Unterlagen von Ihnen.
Sie müssen beim Standesamt Ihres Geburtsortes eine „beglaubigte  Abschrift aus dem Geburtenregister“ anfordern, diese Urkunde sollte maximal sechs Monate alt sein.
Sind Sie im Ausland geboren, brauchen Sie eine Geburtsurkunde, die, sofern der betreffende Staat keine internationale Urkunde ausstellt, von einem vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden muss.
War einer von Ihnen beiden bereits verheiratet, so ist die letzte Eheschließung und deren Auflösung entsprechend nachzuweisen. Hierzu erhalten Sie beim Standesamt der letzten Ehe eine „beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister“.
Außerdem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Ausländische Staatsangehörige müssen für eine Eheschließung in Deutschland zudem noch eine Familienstandsbescheinigung, in der Regel ein „Ehefähigkeitszeugnis“ ihres Heimatlandes vorlegen. Unter Umständen müssen ausländische Personenstandsurkunden mit einer speziellen Überbeglaubigung -Legalisation oder Apostille- versehen werden.

Ihr zuständiges Standesamt gibt Ihnen hierzu gerne Auskunft.

Hinweis:
Es ist empfehlenswert, wenn Sie sich im Vorfeld eingehend von Ihrem zuständigen Standesamt beraten lassen, denn so vermeiden Sie, dass eventuell wichtige Papiere fehlen und Ihre Anmeldung nicht abschließend bearbeitet werden kann.

Eine persönliche Beratung durch das Standesamt ist auf jeden Fall notwendig, wenn

  1. einer von Ihnen bereits verheiratet war
  2. gemeinsame voreheliche Kinder vorhanden sind
  3. einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  4. einer von Ihnen im Ausland geboren ist

Villa Schwalbenhof

Sie möchten nicht nur in der Villa Schalbenhof getraut werden, sondern auch feiern?

Alle Informationen dazu finden Sie unter 
www.villa-gaertringen.de und in unserem Flyer (PDF-Datei).

http://www.gaertringen.de//verwaltung-politik/rathausservice/standesamt