Was erledige ich wo?: Gemeinde Gärtringen

Direkt zum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gärtringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gärtringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus Gärtringen
Rathaus_Schild

Hauptbereich

Luftrechtliche Erlaubnis für Feuerwerke beantragen

Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit ein Feuerwerk abbrennen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Genehmigung benötigen.

Voraussetzungen

Es gibt zwei Fälle, in denen beim Abbrennen von Feuerwerken eine Erlaubnis erforderlich ist:

  • In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
  • Der Aufstieg von Feuerwerkskörpern in Höhe von über 300 Meter bedarf einer Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag online stellen:

  • Prüfung der eingegangenen Unterlagen
  • ggfs. Nachreichung weiterer Dokumente notwendig
  • Anhörungsverfahren
  • Bescheiderstellung
  • Versenden des Bescheids an Ihr Service-Bw-Konto

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen:

  • Prüfung der eingegangenen Unterlagen
  • ggfs. Nachreichung weiterer Dokumente notwedig
  • Anhörungsverfahren
  • Bescheiderstellung
  • Versand des Bescheids per Mail

Wenn Sie den Antrag mündlich stelllen:

  • Telefonische Beratung möglich
  • Antrag muss über Service-BW, per Mail oder schriftlich per Post gestellt werden

Sie können mit dem Online Antrag eine Aufstiegserlaubnis beantragen.

Im Anhörungsverfahren werden von dem Feuerwerk betroffene Stellen per Mail über das Vorhaben informiert und können Nebenbestimmungen rückmelden. Liegt der Ort, an dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll z. B. im 1,5km Radius eines Flugplatzes, würde der Betreiber des Flugplatzes und die örtliche Polizei angehört werden. Übliche Nebenbestimmungen sind z. B. das Anrufen unmittelbar vor dem Abbrennen bei einer im Bescheid aufgenommenen Telefonnummer der örtlichen Polizei. Das Anhörungsverfahren nimmt in der Regel zwei Wochen in Anspruch.

Fristen

Mindestens drei Wochen vor Aufstieg des Feuerwerks.

Unterlagen

Um den Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen:

  • Abbrennanzeige der betroffenen Gemeinde
  • Detaillierter Lageplan mit Einzeichnung des Abbrennortes
  • Befähigungsschein nach §20 SprengG
  • Erlaubnisbescheid § 7 SprengG, falls das Feuerwerk zu erwerbsmäßigen Zwecken abgebrannt wird. Mehr Informationen finden Sie auf der Service-Bw-Seite des zur Beantragung des Erlaubnisbescheids nach § 7 SprengG oder
  • Erlaubnisbescheid nach § 27 SprengG, falls das Feuerwerk nicht zu erwerbsmäßigen Zwecken abgebrannt werden soll

Damit gewerbsmäßige Zwecke vorliegen, muss folgendes erfüllt sein:

  • nach außen gerichtete Tätigkeit
  • freiberufliche, selbständige Tätigkeit
  • planmäßig und auf Dauer angelegt
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • keine generell gegen das Gesetz oder gute Sitten verstoßende Tätigkeit.

Ein Beispiel hierfür ist die Tätigkeit als Pyrotechniker.

Liegen keine gewerbsmäßigen Zwecke oder werden nicht alle Voraussetzungen für diese erfüllt, liegen andere Zwecke vor.

Explosionsgefährliche Stoffe sind gemäß § 3 Abs.1 SprengG:

  • feste oder flüssige Stoffe und Gemische (Stoffe), die
    • a) durch eine gewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können und
    • b) sich als explosionsgefährlich erwiesen haben bei Durchführung der Prüfverfahren nach Anhang Teil A.14. der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung der Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (ABl. L 142 vom 31.5.2008, S. 1)
  • Gegenstände, die Stoffe nach Buchstabe a enthalten

Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach §20 SprengG müssen Sie beantragen.

Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG, wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder
  • gewerbsmäßig explosionsgefährliche Stoffe vertreiben und
  • selbständig tätig sind in einem
    • wirtschaftlichen Unternehmen oder
    • land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Auch die Erlaubnis nach §27 SprengG müssen Sie beantragen, wenn Sie

  • mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich umgehen
  • die explosionsgefährlichen Stoffe dafür erwerben

Das gilt unabhängig von der Zweckbestimmung der Stoffe.

Kosten

Für eine Ausnahmeerlaubnis beträgt die Gebühr 60 Euro.

Bearbeitungsdauer

in der Regel dreiWochen

Sonstiges

  • Sie müssen die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück das Feuerwerk abgebrannt werden soll einholen. Die Einverständniserklärung muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Beim Abbrennen an öffentlichen Flächen (z.B. Wege, Plätze, Parks) müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Ordnungsbehörde (z.B. Gemeinde, Stadt oder Landkreis) einzuholen. Der Kontakt mit der zuständigen Ordnungsbehörde kann telefonisch oder schriftlich aufgenommen werden. Die Zustimmung soll schriftlich vorliegen.
  • Bei der Prüfung des Abbrennstandorts werden naturschutzrechtliche und denkmalschutzrechtliche Belange in der Prüfung berücksichtigen. Gegebenenfalls kann die Prüfung ergeben, dass der Betrieb eingeschränkt oder untersagt werden muss.

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Freigabevermerk

24.10.2023; Regierungspräsidium Stuttgart

Infobereiche