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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

 
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Hauptbereich

Trinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung beantragen

Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgeschriebene Trinkwasseruntersuchungen, einschließlich der zugehörigen Entnahme der Trinkwasserproben, dürfen nur von Laboren durchgeführt werden, die als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen sind.

Voraussetzungen

für die Zulassung:

  • eine gültige Akkreditierung als Prüflaboratorium bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder einer anderen nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in der jeweils geltenden Fassung für die Untersuchung von Trinkwasser nach TrinkwV, einschließlich Probennahme,
  • die Einhaltung der Vorgaben nach § 15 Absatz 1 bis 2a TrinkwV,
  • eine erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsprogrammen mindestens einmal jährlich

Verfahrensablauf

Das Labor beantragt die Zulassung formlos beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Nachweis der gültigen Akkreditierung als Prüflaboratorium für die Untersuchung von Trinkwasser, einschließlich Probennahme,
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen:
    für mikrobiologische Parameter, einschließlich Legionellen, beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, Außenstelle Aurich,
    für chemische Parameter bei der AQS Baden-Württemberg oder Hamburg oder beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
    Die Nachweise dürfen jeweils nicht älter als ein Jahr sein.
  • Bestätigung der Anzeige beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium nach § 20 Bundesseuchengesetz beziehungsweise nach § 49 Infektionsschutzgesetz und/oder der Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums nach § 19 Bundesseuchengesetz beziehungsweise nach § 44 Infektionsschutzgesetz.

Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von 350 bis 500 Euro nach der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR - GebVO-MLR) vom 11. Dezember 2018 an.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Sonstiges

Nach erfolgter Zulassung muss die Trinkwasseruntersuchungsstelle dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Änderungen bezüglich der Akkreditierung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitteilen.
Darüber hinaus muss die Trinkwasseruntersuchungsstelle dem Ministerium bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eine Bestätigung über die mindestens einmal jährlich erfolgreich absolvierte Qualitätssicherung durch Teilnahme an Ringversuchen ebenfalls unaufgefordert vorlegen.
Für mikrobiologische Parameter, einschließlich Legionellen, erwartet das Ministerium eine Teilnahmen an den Ringversuchen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts, Außenstelle Aurich, für chemische Parameter bei der AQS Baden-Württemberg oder Hamburg oder beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlage

§ 15 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343) geändert worden ist

Zuständigkeit

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ist zuständig für die Zulassung von

  • Laboren mit Sitz in Baden-Württemberg oder
  • Laboren mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU, die in Baden-Württemberg tätig werden wollen.

Vertiefende Informationen

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

14.06.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Infobereiche