Was erledige ich wo?: Gemeinde Gärtringen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

 
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erklären

Sämtliche Informationen, die Ärztinnen und Ärzte im Zusammenhang mit einer Behandlung erhalten, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte diese Informationen nicht Dritten gegenüber offenbaren dürfen, es sei denn, dies wird durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt es oder Sie haben die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbunden.

Hinweis: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sowie gegenüber Angehörigen der Patientin oder des Patienten.

Entbindet die Patientin oder der Patient die behandelnde Ärztin oder behandelnden Arzt ovon der Schweigepflicht, so ist diese bzw. dieser zur Offenbarung befugt, aber nicht verpflichtet.

Voraussetzungen

Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht setzt keine Geschäftsfähigkeit, sondern die Einwilligungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten voraus.

Hinweis: Entbinden Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nicht von der Schweigepflicht, muss er oder sie Sie über die Folgen aufklären.

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, die Entbindung von der Schweigepflicht schriftlich erklären. Machen Sie folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • Name der Ärztin oder des Arztes
  • für welche Unterlagen die Entbindung gelten soll
  • zu welchem Zweck Sie die Entbindung erteilen
  • an wen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Unterlagen weitergeben darf
  • ob Sie eine einmalige, zeitlich beschränkte, dauerhafte oder wiederkehrende Datenübermittlung erlauben.

Die Erstellung einer Kopie der Entbindungserklärung für die eigenen Unterlagen ist rechtlich zwar nicht zwingend, dürfte jedoch empfehlenswert sein.

Händigen Sie die Erklärung Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.

Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine.

Sonstiges

Die ärztliche Schweigepflicht und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sind rechtlich komplexe Themen. Vor diesem Hintergrund können die vorstehenden Informationen keine erschöpfende Auskunft hierzu geben. Im Einzelfall kann es angezeigt sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zuständigkeit

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt

Vertiefende Informationen

Im Internet finden sich zahlreiche Muster und Empfehlungen zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Möglicherweise hat auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein entsprechendes Muster verfügbar, das er Ihnen aushändigen kann.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

06.09.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

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