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Gemeinde Gärtringen

Informationen zur Wohnungsbauförderung

Die öffentliche Hand unterstützt in vielen Fällen nach Maßgabe der geltenden Förderbestimmungen die Schaffung von Wohnraum durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse. Anträge an die L-Bank auf Eigentumsförderung für den Kauf oder Bau eines Hauses/ einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung können auf dem Bauamt abgeholt werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Böblingen als zuständige Wohnungsbauförderstelle.

Wohnberechtigungsschein

Ein kleiner Teil der geförderten Mietwohnungen im Land ist ausschließlich oder vorrangig bestimmten Haushalten bzw. Personengruppen vorbehalten. Um in den Genuss einer solchen geförderten Wohnung mit vergünstigter Miete zu gelangen, müssen bestimmte Merkmale erfüllt sein.

Der Wohnungssuchende muss einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) ausfüllen und diesen beim Bauamt abgeben. Dann wird vom Bauamt geprüft, ob die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines möglich ist.

Entsprechende Formulare finden Sie in der Rubrik Rathausvordrucke.

http://www.gaertringen.de//wohnen-mobilitaet/bauen/wohnungsbaufoerderung