P + R Anlage: Gemeinde Gärtringen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

 
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Getrennte Betreiber der P + R Anlage Gärtringen

Leider kommt es immer wieder vor, dass Nutzer der P+R-Anlage am Bahnhof nicht genau wissen, bei welchem Betreiber sie ihr Parkticket lösen müssen. Dies führt dann zu Verstößen, die - sowohl von Seiten der DB Bahn als auch von uns als Kommune -geahndet werden.

Wir weisen daher nochmals auf die getrennte Bewirtschaftung der P+R-Anlage hin. 

Der Parkplatz „oben“ am Bahnhof – also nordwestlich der Bahnlinie, Zufahrt über Bahnhofstraße wird von der DB Bahn betrieben. Der „untere“ Parkplatz (südöstlich der Gleise, Zufahrt ausschließlich von der Stuttgarter Straße) wird durch die Gemeinde bewirtschaftet.

 Auf dem kommunalen Parkplatz kann das Ticket – außer über die vorhandenen Terminals an denen zwischenzeitlich bargeldlos bezahlt werden kann - über die Parkster-App bezogen werden.

Seit dem 01.01.2023 unterfallen die Parkgebühren an der Park+Ride-Anlage Süd der Mehrwertsteuerpflicht.

Die Gebühren betragen: 

 
DauerZeitPreise
  1/2 Tag 6 Std. 1,50€
  1 Tag 12 Std. 2,00€
  1 Woche 7 Tage 8,00€
  2 Wochen 14 Tage  16,00€
  1 Monat      - 18,33€
 

Der kommunale Parkplatz ist von Montag bis Freitag, 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr gebührenpflichtig.

Samstags, sonntags und an Feiertagen ist das Parken gebührenfrei.

Bitte denken Sie daran, an einem der aufgestellten Parkscheinautomaten einen Parkschein zu lösen, um kein unnötiges Verwarnungsgeld zu riskieren. An unseren Parkautomaten können Sie sowohl mitBargeld, als auch mit EC-Karte bezahlen; auch die Bezahlung mit der App „Parkster“ ist möglich.

Informationen zu Parkster in Gärtringen finden Sie hier. (PDF-Datei)

Weitere Informationen unter: www.parkster.com/de/how-it-works/

Parkster für Android-Geräte herunterladen: bit.ly/ParksterAndroidApp

Parkster für das iPhone herunterladen:  bit.ly/ParksteriOSApp

PARKSTER

Seit Juni 2021 bietet die Gemeinde Gärtringen das digitale Parken an der P+R-Anlage (östlicher Bereich) an. Zusätzlich zu dem Parkticketautomaten, wird nun das Handy-Parken mit Parkster eingesetzt. Parkster ist ein Komplettanbieter für digitales Parken. Es ermöglicht Autofahrern über eine kostenlose App  (www.parkster.de), ihre Parkgebühren mit dem Smartphone minutengenau auf Rechnung zu bezahlen. 


Beim Bezahlvorgang kann zwischen Kreditkarte (Visa-/Master Card) und der Rechnung per Mail/Post gewählt werden. Das Ticket wird über das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs gebucht, mit dem man an dem entsprechenden Tag an der P + R Anlage parkt. Eine Kontrolle der Parktickets erfolgt ebenso über die Abfrage des Kennzeichens, sodass kein zusätzliches Ticket für die Windschutzscheibe benötigt wird.

Ausgabe von Parkausweisen für die Anwohner-Parkzone

Im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung im Umfeld der P+R Anlage wurden Anwohner-Parkzonen eingerichtet, so dass nur noch Anlieger mit entsprechendem Anwohnerparkausweis oder aber Besucher mit entsprechendem Besucherausweis unbegrenzt in diesem Gebiet parken dürfen. Sinn und Zweck einer Anwohner-Parkzone ist es, die Verdrängung parkender Fahrzeuge vom P+R-Parkplatz an der S-Bahn in die angrenzenden Wohngebietsstraßen bestmöglich zu unterbinden.

Die Anwohner-Parkzone beinhaltet auch sämtliche Stich- bzw. Verbindungsstraßen die sich innerhalb dieses Quartiers befinden. Sofern Anwohner dieser Straßen ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, müssen Sie von außen gut lesbar im Bereich der Windschutzscheibe einen Parkausweis einlegen.

Besucher die keinen Parkausweis besitzen, können 2 Stunden kostenlos mit einer Parkscheibe parken. Wenn Sie Anwohner einer Straße sind, welche sich innerhalb der durch oben gestellte Beschilderung festgelegte Zone befindet, erhalten Sie einen kostenlosen Parkausweis beim Bürgermeisteramt, Wilhelmstraße 2, Ordnungsamt. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Fahrzeugschein mit.

Also denken Sie daran: Zuerst Parkausweis einlegen, dann aussteigen, wenn Sie in einer Straße der Anwohner-Parkzone abstellen. Kurzparker können eine Parkscheibe mit einer max. Parkdauer von 2 Stunden verwenden.

Infobereiche