Parkgebühren für die S-Bahn Benutzer
Seitdem 01. Januar 2018 gibt es zwei unterschiedliche Betreiber für die P+R Anlage in Gärtringen.
Die Gemeinde Gärtringen bewirtschaftet den südlichen Teil der P+R Anlage (am Gleis Richtung Stuttgart) mit 256 Parkplätzen. Die Firma Contipark Parkgaragengesellschaft mbH bewirtschaftet den nördlichen Teil der Anlage (am Gleis Richtung Herrenberg) mit 176 Parkplätzen.
Parkgebühren an der P + R Anlage Gärtringen Süd
Seit dem 01.01.2023 unterfallen die Parkgebühren an der Park+Ride-Anlage Süd der Mehrwertsteuerpflicht.
Die Gebühren betragen:
- 1/2 Tag: 1,50 €
- 1 Tag: 2,00 €
- 1 Woche: 8,00 €
- 2 Wochen: 16,00 €
- Halbjahresparkschein: 110,00 € (hier Antrag auf Ausstellung herunterladen (PDF-Datei))
Der Parkplatz Süd ist von Montag bis Freitag, 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr gebührenpflichtig. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist das Parken gebührenfrei.
Bitte denken Sie daran, an einem der aufgestellten Parkscheinautomaten einen Parkschein zu lösen, um kein unnötiges Verwarnungsgeld zu riskieren. An unseren Parkautomaten können Sie sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte bezahlen; auch die Bezahlung mit der App „Parkster“ ist möglich.
PARKSTER
Seit Juni 2021 bietet die Gemeinde Gärtringen das digitale Parken an der P+R-Anlage (östlicher Bereich) an. Zusätzlich zu dem Parkticketautomaten, wird nun das Handy-Parken mit Parkster eingesetzt. Parkster ist ein Komplettanbieter für digitales Parken. Es ermöglicht Autofahrern über eine kostenlose App (www.parkster.de), ihre Parkgebühren mit dem Smartphone minutengenau auf Rechnung zu bezahlen.
Beim Bezahlvorgang kann zwischen Kreditkarte (Visa-/Master Card) und der Rechnung per Mail/Post gewählt werden. Das Ticket wird über das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs gebucht, mit dem man an dem entsprechenden Tag an der P + R Anlage parkt. Eine Kontrolle der Parktickets erfolgt ebenso über die Abfrage des Kennzeichens, sodass kein zusätzliches Ticket für die Windschutzscheibe benötigt wird.
Ausgabe von Parkausweisen für die Anwohner-Parkzone
Im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung im Umfeld der P+R Anlage wurden Anwohner-Parkzonen eingerichtet, so dass nur noch Anlieger mit entsprechendem Anwohnerparkausweis oder aber Besucher mit entsprechendem Besucherausweis unbegrenzt in diesem Gebiet parken dürfen. Sinn und Zweck einer Anwohner-Parkzone ist es, die Verdrängung parkender Fahrzeuge vom P+R-Parkplatz an der S-Bahn in die angrenzenden Wohngebietsstraßen bestmöglich zu unterbinden.
Die Anwohner-Parkzone beinhaltet auch sämtliche Stich- bzw. Verbindungsstraßen die sich innerhalb dieses Quartiers befinden. Sofern Anwohner dieser Straßen ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, müssen Sie von außen gut lesbar im Bereich der Windschutzscheibe einen Parkausweis einlegen.
Besucher die keinen Parkausweis besitzen, können 2 Stunden kostenlos mit einer Parkscheibe parken. Wenn Sie Anwohner einer Straße sind, welche sich innerhalb der durch oben gestellte Beschilderung festgelegte Zone befindet, erhalten Sie einen kostenlosen Parkausweis beim Bürgermeisteramt, Wilhelmstraße 2, Ordnungsamt. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Fahrzeugschein mit.
Also denken Sie daran: Zuerst Parkausweis einlegen, dann aussteigen, wenn Sie in einer Straße der Anwohner-Parkzone abstellen. Kurzparker können eine Parkscheibe mit einer max. Parkdauer von 2 Stunden verwenden.