Antrag zur städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung: Gemeinde Gärtringen

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Antrag zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung 2020

Die Gemeinde Gärtringen betrachtet die Entwicklung und Erneuerung der Ortsmitte als wesentliche Zukunftsaufgabe und betreibt diese mit großer Intensität. Die Gestaltung und Aufwertung ist seit Jahrzehnten ein andauernder Prozess. Als übergeordnete Ziele im Gebiet „Neue Ortsmitte IV“ gelten

  • Die städtebauliche Neuordnung der Grundstücke zwischen dem Standort Rathaus und Ludwig-Uhland-Halle mit der Entwicklung neuer Nutzungen an dieser Stelle sowie der Gestaltung des öffentlichen Raumes,
  • Die Neugestaltung der Ortsmitte mit dem Neubau der Ludwig-Uhland-Halle als Mehrzweckhalle, die im Sinne einer Festhalle auch für repräsentative Zwecke der Gemeinde dienen und gleichzeitig verschiedene Vereinsnutzungen beinhalten soll,
  • Die Beseitigung baulicher und räumlicher Mängel des Rathauses, idealerweise durch einen Neubau, sowie die
  • Die Umgestaltung der Hauptstraße.

Dieser Bereich der Ortsmitte konnte in den früheren Sanierungsgebieten noch nicht angegangen werden und soll neben der historischen Ortsmitte rund um die Kirche zusammen mit dem Rathausareal als neue Ortsmitte gestaltet werden. Problemlagen Die Gemeinde Gärtringen stellt sich aktiv den Herausforderungen, die mit dem demografischen Wandel einhergehen. Um auf die steigende Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum zu reagieren, müssen die bestehenden Strukturen angepasst werden und neuer Wohnraum geschaffen werden. Gleichzeitig gilt es, sowohl jungen Familien als auch Alleinstehenden adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der großen Zahl baulicher Mängel im privaten Gebäudebestand sind auch in diesem Bereich neue Anreize und Impulse erforderlich. Zudem sollen bestehende Leerstände in neue Wohn- und Geschäftshäuser umgewandelt werden. Die Ludwig-Uhland-Halle weist erhebliche bauliche Missstände auf, die einen Neubau unabdingbar machen. Auch funktional ist die Ludwig-Uhland-Halle für viele Nutzungen nicht mehr geeignet. Dies gilt insbesondere für den Betrieb als Veranstaltungshalle. Das Raumprogramm erfüllt die Erfordernisse nicht. Eine ausgewogene Mischnutzung der Halle ist die funktionale Zielsetzung für den Neubau. Es soll eine Gemeinde- bzw. Stadthalle werden, in der aber auch eine Sportnutzung möglich ist. Ein zeitgemäßes multifunktionales Foyer sowie ein geeigneter Musikproberaum sollen das Raumprogramm ergänzen.

Das heutige Rathaus entspricht nicht mehr den Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Dienstleistungsarbeitsplätzen. Es ist regelmäßig zu sanieren und wird diesen Ansprüchen dennoch nie entsprechen können. Aus diesen Gründen ist auch für das Rathaus ein Neubau vorgesehen. Darüber hinaus weisen Erschließungsräume und öffentliche Plätze im Bereich der Hauptstraße und am Rohrweg funktionale und gestalterische Mängel auf, die es zu beheben gilt, um die Aufenthaltsqualität der neuen Ortsmitte zu stärken. In diesem Zuge sollen bestehende zentrale Grünflächen erhalten und Neue geschaffen werden. Dieses Maßnahmenpaket eröffnet Gärtringen die Chance einer städtebaulichen Neugestaltung der Ortsmitte als wichtigen Ort der sozialen Begegnung, die Anpassung an moderne Wohnansprüche und die Befriedigung der Bedarfe der älteren Bevölkerung. Das Ziel der städtebaulichen Modernisierung des Ortskerns von Gärtringen wird durch den Gemeindeentwicklungsplan „Gärtringen 2030“ bekräftigt und entspricht damit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung.

Um die genannten städtebaulichen Ziele mit den einhergehenden sozialen Zielen im Rahmen einer dringenden Sanierung der Ortsmitte angehen zu können, beantragte die Gemeinde Gärtringen 2019 die Aufnahme des Gebietes „Neue Ortsmitte IV“ in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung.

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