Rathaus Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Fragen und Antworten zum Glasfaserausbau

1.    Wie bekomme ich in Gärtringen und Rohrau einen Glasfaseranschluss?

Die Deutsche Glasfaser wird einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in ganz Gärtringen und Rohrau ohne öffentliche Zuschüsse vornehmen, wenn sich während der Vorvermarktungsphase bis 28.02.2022 33 % der Haushalte dazu entschließen, einen glasfaserbasierten Internet- und Telefonanschluss zu buchen. Die Gemeinde Gärtringen unterstützt die Deutsche Glasfaser bei der Vorvermarktung. 

Außer der Deutschen Glasfaser ist derzeit kein anderes Telekommunikationsunternehmen bereit, einen flächendeckenden eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Gärtringen und Rohrau anzugehen. Sollte die Vorvermarktungsquote nicht erreicht werden und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Deutsche Glasfaser erfolgen, drohen große Teile des Gemeindegebiets über Jahre ohne Glasfaseranschluss zu bleiben. Stand 11.02.2022 wurden im Teilort Gärtringen erst 24 % erreicht und damit die Vorvermarktungsquote noch nicht erreicht. Im Teilort Rohrau wurden 36 % erreicht. Damit würde Stand heute in Rohrau ein Ausbau erfolgen, in Gärtringen aber nicht.

2.    Was bringt der Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser für die Gemeinde Gärtringen

Die Gemeinde Gärtringen möchte ihre Schulen und Kindergärten sowie die kommunale Infrastruktur so schnell wie möglich mit schnellem Internet versorgen. Nur ein Glasfasernetz ist leistungsfähig genug um die aktuell und zukünftig benötigten Datenraten transportieren zu können. Insbesondere die Schulen und Kindergärten sind darauf dringend angewiesen. Der schnellste und sicherste Weg die Schulen und Kindergärten ans Glasfasernetz zu bringen ist der eigenwirtschaftliche Netzausbau der Deutschen Glasfaser. Ein geförderter Netzausbau durch die Gemeinde zur Erschließung der Schulen würde deutlich länger gehen, da Ausbau und Betrieb des Netzes aufwändig ausgeschrieben werden müssten. Kindergärten und andere kommunale Einrichtungen könnten teilweise über Jahre nicht an ein schnelles Glasfasernetz angeschlossen werden, da ein flächendeckender geförderter Ausbau im Rahmen des sogenannten Betreibermodells durch die Gemeinde rechtlich nicht möglich ist. Hier könnten nur extrem unterversorgte Teilbereiche des Gemeindegebiets ausgebaut werden und weite Teilbereiche würden über viele Jahre kein Glasfasernetz erhalten.

3.    Was bringt ein Glasfaseranschluss für den Wohnungseigentümer?

Nur mit einem Glasfaseranschluss direkt in der Wohnung sind Datenraten im Gigabitbereich sowohl im Download als auch im Upload möglich. Der Wert der Immobilie wird durch den Glasfaseranschluss gesteigert. Die Vermietbarkeit wird verbessert. Auch wenn die heutigen Besitzer kein Internet nutzen und ihre Immobilie selbst bewohnen: Ein Glasfaseranschluss lohnt sich. Nachfolgende Generationen profitieren von der weitsichtigen Entscheidung der heutigen Immobilienbesitzer.

4.    Welche Kosten entstehen für die Verlegung des Glasfaseranschlusses?

Die Verlegung des Glasfaseranschlusses ins Haus erfolgt kostenlos, wenn während der Vorvermarktungsphase vom Inhaber mindestens einer im Haus gelegenen Wohnung (Mieter oder Eigentümer) ein in der Regel zweijähriger Endkundenvertrag für Internet und Telefonanschluss mit der Deutschen Glasfaser geschlossen wird. Gleiches gilt für die Anschlüsse der einzelnen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Lediglich für den Fall, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein erhöhter Aufwand notwendig ist oder bei Sonderwünschen bezüglich der Verlegung im Haus entstehen Kosten. Die monatlichen Kosten eines Endkundenvertrags mit der deutschen Glasfaser sind in der Regel nicht teurer als „normale“ Internet-/ Telefonverträge über das Kupfernetz (s.u.). Es entstehen also keine finanziellen Nachteile. Wird allerdings erst nach Ablauf der Vorvermarktungsphase ein Vertrag geschlossen entstehen einmalige Anschlusskosten von mindestens 700 €.

5.    Welche laufenden Kosten entstehen durch den Glasfaseranschluss?

Die aktuellen Tarife für die Produkte der Deutschen Glasfaser sind auf der Homepage der Deutschen Glasfaser unter www.deutsche-glasfaser.de/tarife/  veröffentlicht und preislich mit den aktuellen DSL oder Coax Tarifen der großen Wettbewerber vergleichbar. Wenn während der Vorvermarktungsphase ein Vertrag abgeschlossen wird, entfällt der einmalige Anschlusspreis. Das heißt, die Glasfaserleitung wird kostenlos bis ins Haus verlegt. Wenn ein Altvertrag mit einem anderen Telekommunikationsanbieter besteht, ist der neue Vertrag bei der Deutschen Glasfaser für die Laufzeit des Vertrages mit dem  Altanbieter, maximal jedoch 12 Monate ebenfalls kostenfrei. Auch für Geschäftskunden bietet die Deutsche Glasfaser attraktive Tarife. Die Produktlinie DG Professional richtet sich mit preiswerten Tarifen an Selbständige und kleinere Unternehmen, die Produktlinie DG Business bietet Hochleistungstarife für Mittelstand und große Unternehmen.

6.    Wie wird die Glasfaser ins Haus verlegt? Was wird im Haus verlegt und installiert?

Sowohl die Tiefbauarbeiten von der Straße bis in den Keller als auch der Anschluss im Haus sind in der Regel kostenlos. In der Regel muss dazu der Garten oder der Hof nicht aufgegraben werden, weil das Kabel bis zum Haus mit einer Erdrakete durchgeschossen werden kann.
Informationen zur Verkabelung und den Komponenten im Haus finden Sie unter https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/hausanschluss

7.    Welche Zustimmungserfordernisse gibt es in der Eigentümergemeinschaft? Wer Trägt die Kosten?

Bereits im Oktober 2020 hat der Bundestag das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) mit Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verabschiedet.

In § 20 WEG heißt es jetzt unter der Überschrift „Bauliche Veränderungen“:

„(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

… 4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität

dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.“

Natürlich muss der jeweilige Eigentümer die entsprechenden Kosten tragen, allerdings gebühren ihm dann laut § 21 (1) WEG auch allein die Nutzungen. Sprich, wenn später andere Miteigentümer von Glasfaser-Anschlussarbeiten einzelner Eigentümer profitieren wollen, können diese zwar tatsächlich eine entsprechende Nutzung verlangen, allerdings nur gegen einen angemessenen Ausgleich (§21 (4) WEG). Damit ist nun generell möglich, dass sich einzelne Wohnungseigentümer einen FTTH-Gigabit-Glasfaseranschluss in ihre Wohnung legen lassen können. Sie sind damit nicht mehr von der Blockade oder Gnade einzelner Miteigentümer abhängig, da kein einstimmiger Beschluss bei der Eigentümerversammlung mehr erforderlich ist. Wie oben beschrieben ist das Verlegen des Glasfaseranschlusses bis zum Endkunden in seiner Wohnung auch im Mehrfamilienhaus in der Regel kostenlos, wenn der Endkunde seinen 24 monatigen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser während der Vorvermarktungsphase abschließt.

8.    Vermietete Wohnungen: Wer schließt den Vertrag mit der Deutschen Glasfaser und trägt die laufenden Kosten? Zustimmungserfordernis des Vermieters.

Der Mieter schließt selbst den Vertrag mit der Deutschen Glasfaser und muss sich für 24 Monate an ein Produkt der Deutschen Glasfaser binden. Wie bei jedem anderen Internet / Telefonanschluss auch trägt der Mieter die laufenden Kosten seines Vertrags. Der Mieter benötigt die Zustimmung des Vermieters zum Vertragsabschluss mit der Deutschen Glasfaser, da durch das Verlegen des Glasfaser-Hausanschlusses in das Eigentum des Vermieters eingegriffen wird. Eine Zustimmungspflicht des Vermieters besteht nicht. Allerdings entstehen dem Vermieter auch keinerlei kosten oder Nachteile, wenn sich ein Mieter einen Glasfaseranschluss legen lässt. Im Gegenteil. Im Falle einer Neuvermietung profitiert er vom vorhandenen Glasfaseranschluss. Befindet sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern (WEG) reicht die Zustimmung des Wohnungseigentümers, s.o.

9.    Rückfragen zum Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern:

Für Rückfragen zum Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietshäusern steht seitens der Deutschen Glasfaser Herr Reinhard Kalenberg als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen ihn wie folgt:  r.kalenberg(@)deutsche-glasfaser.de  oder Tel. 0152 57951259

10.    Allgemeine Rückfragen zum Glasfaserausbau

Allgemeine Rückfragen können unter der Nummer 02861 890 60 900 bei der Deutschen Glasfaser gestellt werden. Zudem steht der Servicepunkt der Deutschen Glasfaser in der Hauptstraße 25 als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Öffnungszeiten finden Sie unter www.deutsche-glasfaser.de/gaertringen . Hier finden Sie auch ein Formular zur persönlichen Terminvereinbarung mit einem Vertriebsmitarbeiter.
 

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